Urteil gefallen: Keine GEZ-Gebühren für PCs
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat das Urteil gefällt
Für Ihren PC mit Internetanschluss müssen Sie keine GEZ-Gebühren zahlen.
Für Computer mit Internetanschluss dürfen keine Rundfunkgebühren erhoben werden. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Braunschweig. Erstritten hat sich das Urteil eine Dolmetscherin aus Goslar. Sie hat gegen den NDR geklagt und sich geweigert, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC zu zahlen.
"Kein gebührenrechtlich relevanter Rundfun" im Netz
Im Urteil des Gerichtes heißt es unter anderem, dass der NDR derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“ stellt. Das liegt ganz einfach daran, dass der NDR seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern zugänglich machen kann und deshalb keine Gebühr dafür erheben darf.
Gegen das Braunschweiger Urteil kann der NDR Berufung einlegen.





