Der Jobcenter-Mörder von Neuss muss lebenslang in Haft.
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Der 52-Jährige Marokkaner wurde Freitag (05.04.2013) zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Landgericht Düsseldorf hat den angeklagten 52-Jährigen aus Marokko schuldig gesprochen und folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Damit muss der Ahmed S. lebenslang hinter Gitter. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere seiner Schuld fest, sodass die vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Die Verteidigung hat auf Totschlag plädiert.
Der Arbeitslose hat gestanden, vor einem halben Jahr seine Sachbearbeiterin im rheinischen Neuss erstochen zu haben. Grund für diese Attacke war seine Annahme, dass das Arbeitsamt seine persönlichen Daten missbraucht habe.
Die Messerattacke hat auch bei uns in Hamburg für Entsetzen gesorgt. Anschließend ist die Sicherheit in Jobcentern und Arbeitsagenturen überprüft worden.
(dpa/kru)