Foto: CityNewsTV / HamburgNews
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Mehrere Tausend Menschen haben zum Auftakt der Proteste zum G20-Gipfel in Hamburg friedlich gegen die Politik der führenden Staats- und Regierungschefs der Welt protestiert.
Trotz Nieselregens versammelten sich laut Polizei rund 8.000 Menschen zu einer Protestwelle durch die Innenstadt. Die Organisatoren sprachen jedoch von 18.000 Teilnehmern.
Ein Bündnis aus Umwelt-, Bürgerrechts-, Sozial- und Entwicklungsorganisationen demonstrierte für eine bessere Klima- und Handelspolitik.
Begleitet auf ihrem Marsch wurden die Demonstranten auf der Binnenalster von mehr als 120 Kanus, Kajaks, Ruderbooten und selbstgezimmerten Flößen.
Die Proteste blieben bis auf kleinere Zwischenfälle friedlich. Die Bundesregierung kündigte unterdessen an, gegen gewalttätige G20-Gegner hart vorzugehen.
Nach ersten Tumulten rund um das Übernachtungsverbot in einem Camp auf Entenwerder von G20-Gegnern ist die Nacht zu Montag (03.07.) ruhig verlaufen. Es seien keine Einsätze auf der Elbhalbinsel mehr nötig gewesen, sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Einige wenige Menschen hätten die Nachtohne Zelt auf der großen Wiese verbracht, sagte der Sprecher weiter. Am späten Sonntagabend hatte die Polizei elf Zelte wegen des Übernachtungsverbots entfernt. Die Demonstranten leisteten nach Angaben der Polizei Widerstand, ein Mensch wurde festgenommen.
Unterdessen hat Anwaltsbüro hat beim Hamburger Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Polizei eingereicht, wonach es beim G20-Gipfel in einem 38 Quadratkilometer großen Gebiet keine Demonstrationen geben darf. Das Ergebnis sei aus verfassungsrechtlicher Sicht "untragbar", hieß es in einer Mitteilung des Anwaltsbüros "Schulterblatt 36" am Sonntag (02.07.).
Ihre Mandanten befürchteten massive Rechts- und Grundrechtsverletzungen durch die Polizeieinsätze in der Verbotszone. Sie hätten vor, ihre Meinung dazu in Form von spontanen Versammlungen
auch kundzutun.
Dies entspreche jedoch nur den Ansprüchen des Grundgestzartikels 8 zur Versammlungsfreiheit, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun könnten, hieß es zur
Begründung in der Mitteilung des Anwaltsbüros. Durch die 38 Quadratkilometer große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt werde ihnen dies verwehrt. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte am Sonntag den Eingang eines Eilantrages gegen die Allgemeinverfügung. Wann das Gericht darüber entscheidet, konnte sie zunächst nicht sagen. "Das Gericht arbeitet mit Hochdruck", sagte sie. (dpa/apr)