Wohnen
Streuen, Schneeschippen, Räumen Winterdienst in Hamburg
Winterdienst in Hamburg.
Es wird kälter, die Straßen glatter und bald müssen wir auch mit Schnee rechnen. Aber wer muss wo Winterdienst verrichten: die Stadtreinigung oder Sie?
Hamburg - Sand, Splitt, Schneeschieber und Besen - das sind die Winterutensilien, die Sie bald wieder griffbereit Zuhause haben sollten, denn der Winter kommt bestimmt und da hat jeder Anwohner auch Pflichten, um Gehsteige, Straßenabschnitte oder Aufgänge so zu räumen, dass sie alle gefahrlos benutzen können. Jedes Mal bei Wintereinbruch gibt's aber die gleiche Frage. Wer ist eigentlich für was verantwortlich. Wo müssen Sie Ihren Winterdienst-Pflichten nachkommen, wo die Stadtreinigung?
Hier muss die Stadtreinigung ran
Die Stadtreinigung Hamburg ist neben dem Winterdienst auf Fahrbahnen auch für den Winterdienst auf besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Gehwegstrecken zuständig, an denen keine Anlieger verantwortlich sind.
Das können beispielsweise sein:
- Bushaltestellen
- Gehwegverbindungen zu Haltestellen der
- Öffentlichen Verkehrsmittel
- wichtige ausgewählte Wege z. B. an und in Grünanlagen
- an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen
- Gehwege auf Brücken
- Radwege (auf einem ausgewählten Netz)
Hier müssen Sie Ihrer Winterdienst-Pflicht nachkommen
Als Anwohner müssen Sie bei Schneefall oder Eisglätte sofort streuen oder räumen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gibt auch genaue Zeiten dafür vor. Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzenden Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr, müssen Sie bis 8:30 Uhr des folgenden Tages räumen und streuen. An Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr. Folgendes wird von Ihnen von der Behörde gefordert:
- Räumen und streuen Sie in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1 Meter Treppen sind in voller Breite zu räumen und streuen.
- Verwenden Sie abstumpfende Streumittel wie z. B. Sand oder Splitt. Salz darf auf den Gehwegen nicht verwendet werden.
- Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese nicht ausreichend durch Streuen abstumpfen lassen.
- Häufen Sie den Schnee auf dem Außenrand der Wege oder außerhalb der Treppen so an, dass der Verkehr nicht behindert wird. Dabei müssen Sie Fußgängerüberwege, Radwege, Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Flächen für Abfallbehälter und Sperrmüll am Abfuhrtag in dem erforderlichen Umfang freihalten.
- Damit das Schmelzwasser abfließen kann, befreien Sie bitte die Straßenrinnen und Gullys spätestens bei Eintritt von Tauwetter von Schnee und Eis.
- Kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen die Winterdienstpflicht nicht wahrgenommen werden, muss eine andere geeignete Person (oder Firma) beauftragt werden.
Sie haben weitere Fragen zum Winterdienst in Hamburg, wissen immer noch nicht gena, wann und ob Sie überhaupt streuen und/oder räumen müssen? Dann rufen Sie doch ganz einfach die kostenlose Winterdienst-Hotline unter 040/ 257 613 13 an oder holen Sie sich noch merh Informationen unter www.stadtreinigung-hh.de






