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Sicherungsverwahrung
Wirklicher Kompromiss?
Hier hatten Anwohner gegen die Entlassung des Sex-Täters Hans-Peter W. in Hamburg protestiert.
Psychisch gestörte Verbrecher sollen nach ihrer Haft in Gewahrsam bleiben. Reicht das?
Der Umgang mit noch gefährlichen Straftätern, die aus der Haft entlassen werden müssen, sorgt weiter für Diskussionen. Zwar hat sich die Bundesregierung gestern darauf geeinigt, dass psychisch gestörte Gewaltverbrecher auch nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben, in neu zu schaffenden Therapie-Einrichtungen, aber Hamburgs Justizsenator Till Steffen bezweifelt, dass dieser Kompromiss zwischen Union und FDP den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte genügt.
In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betont der Grünen-Politiker und Vorsitzende der Justizministerkonferenz, dass er noch erheblichen Klärungsbedarf sieht. Gisela von der Aue, Justizsenatorin in Berlin, sagt sogar: der Vorschlag der Bundesregierung wirft mehr Fragen auf als dass er Antworten gibt.




