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Bettina Wulff kämpft gegen die Gerüchte über eine Rotlicht Vergangenheit.
Bettina Wulff möchte mit den anzüglichen Gerüchten über ihre Vergangenheit aufräumen und klagt deshalb gegen Günther Jauch und Google.
Die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff wehrt sich massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben als sogenannte Escort-Dame. In diesem Zuge hat die ehemalige "First Lady“ Klage gegen Günther Jauch und Google eingereicht. Die "Süddeutsche Zeitung“ berichtet, die 38-Jährige habe beim Hamburger Landgericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien. Eine solche Erklärung der Frau eines früheren Bundespräsidenten sei bisher einzigartig.
Fernsehmoderator Günther Jauch hatte in seiner Sendung einen Artikel der "Berliner Zeitung“ zitiert, der das Thema behandelt. Das schmeckte der 38-jährigen, die bald ein Buch mit dem Namen "Jenseits des Protokolls“ veröffentlichen will, gar nicht.
Mit der Klage gegen Google solle verhindert werden, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ auftauchten. Die "Süddeutsche Zeitung“ berichtete, die Gerüchte seien aus niedersächsischen CDU-Kreisen gestreut worden und hätten offenbar vor allem Christian Wulff treffen sollen, der damals noch CDU-Ministerpräsident in Niedersachsen war. Kurz vor dessen Wahl zum Bundespräsidenten seien sie durch eine FDP-Kommunalpolitikerin mit verbreitet worden.
"Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der "Berliner Zeitung" zitiert“, sagte Jauch am Samstag in einer über seinen Anwalt herausgegebenen Erklärung in Berlin. "Wer daraus eine Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben“, betonte Jauch mit Blick auf die Sendung am 18. Dezember 2011. Er habe aber kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit der Ehefrau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Anwalt Christian Schertz erläuterte, er habe Wulffs Anwalt Gernot Lehr mitgeteilt, dass ein Anspruch auf Unterlassung anerkannt werde – "ohne ein Fehlverhalten damit einzuräumen“.
Im Streit mit Google stehen die Chancen schlechter: Der Internet-Konzern ist sich nämlich keiner Schuld bewusst, da die vorgeschlagenen Suchbegriffe genau die am häufigsten gesuchten Begriffe widerspiegeln. Google führte in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren - und hat alle gewonnen.
(dpa/mst)