Zukünftig müssen ab einer Wassertemperatur unter 15 Grad Celsius die lebensrettenden Westen getragen werden.
Nach dem tragischen Unfall eines 13-jährigen Jungen, der im April dieses Jahres mit seinem Ruderboot auf der Alster kenterte und ertrank, müssen nun künftig Ruderer eine Schwimmweste tragen.
Die Schwimmwestenpflicht gilt ab einer Wassertemperatur von unter 15 Grad Celsius für alle kenterungsgefährdeten Boote. Auf diese Richtlinie verständigte sich jetzt der Hamburger Ruderverband, um den Wassersport zukünftig etwas sicherer zu machen. "Der Unfall des Jungen hat uns sehr bestürzt. Er hat gezeigt, dass es nicht ausreicht, was bisher in puncto Sicherheit in den Vereinen umgesetzt wurde", sagte der Vorsitzende Jürgen Warner dem Hamburger Abendblatt.
Die Schwimmweste soll dem Ruderer bei möglichem Kentern eine höhere Überlebenschance geben, da der menschliche Körper bei sehr niedrigen Wassertemperaturen schnell auszukühlen droht und die Muskelkraft, um sich aus eigener Kraft über Wasser zu halten nach wenigen Minuten versagt.
Im Schulunterricht gilt seit dem schrecklichen Unfall eine jahresübergreifende Tragepflicht. So werden zukünftig, auch in heißen Monaten, die Kinder nicht ohne Schwimmwesten auf der Alster rudern dürfen. Eine generelle und undifferenzierte Schwimmwestenpflicht für Jedermann wäre unverhältnismäßig, da sie beim Rudern stören und die Bewegungsfreiheit behindern würde, so der Vorsitzende weiter.
Die Temperaturmessung soll künftig an der Lombardsbrücke zwischen Binnen- und Außenalster mehrmals täglich stattfinden und im Internet für Wassersportler abrufbar sein.
(vun)
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