12. November 2025 – Chiara-Lee Haartje

Fährkollision im Nebel:

Bewährungsstrafe nach Fährunglück auf der Elbe

Nach dem Fährunglück auf der Elbe im Januar ist die Kapitänin der Hadag-Fähre verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs aus

Fährunfall, Hadag-Fähre
Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Nach dem schweren Fährunglück auf der Elbe im Januar hat das Amtsgericht Hamburg sein Urteil gefällt: Die verantwortliche Schiffsführerin wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Schiffsführerin für fahrlässige Gefährdung verurteilt

Die 48-jährige Kapitänin wurde schuldig gesprochen wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 19 Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bei dichtem Nebel die Radaranlage ihrer Fähre nicht vorschriftsmäßig genutzt hatte.

Am 20. Januar war die Frau mit einem Fahrgastschiff der Hadag und 27 Passagieren auf der Norderelbe unterwegs, als es beim Queren des Fahrwassers zu einer folgenschweren Kollision kam.

Kollision im dichten Nebel

Die Kapitänin näherte sich einem vorfahrtsberechtigten Schubverband, bestehend aus einem Gütermotorschiff und einem Schubleichter. Trotz Funkkontakt mit dem Schiffsführer des Verbandes steuerte sie ihr Schiff laut Urteil nicht rechtzeitig nach Steuerbord, wodurch es zum Zusammenstoß kam.

19 Passagiere wurden verletzt – teils durch Glassplitter, Prellungen und Blutergüsse, ein Mensch schwer.

Hoher Sachschaden nach der Kollision

Der Schaden am Schubleichter wurde auf etwa 6.500 Euro beziffert, an der Hadag-Fähre entstand ein Schaden von rund 650.000 Euro. Das Gericht sah in der Fehleinschätzung der Kapitänin und dem Missachten der Sicherheitsvorschriften die Hauptursache des Unfalls.

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(Quelle: dpa)

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