14. November 2025 – Chiara-Lee Haartje

Schutz Minderjähriger

Hamburg begrüßt bundesweites Lachgas-Verbot für Minderjährige

Hamburg unterstützt die bundesweite Entscheidung, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Seit Januar 2025 gilt in der Hansestadt bereits ein entsprechendes Verbot.

Lachgas
Lachgas I Foto: Ink Drop, Shutterstock

Die Entscheidung des Bundestags, Lachgas künftig für Minderjährige zu verbieten, wurde in Hamburg positiv aufgenommen. Die Hansestadt hatte das Verbot bereits Anfang des Jahres eingeführt. Eine Sprecherin der Sozialbehörde erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass Hamburg sehr froh sei, nun eine bundesweite Regelung zu begrüßen.

Gesundheitliche Risiken durch Lachgas

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), hat sich in den letzten Jahren als Partydroge etabliert. Konsumenten inhalieren das Gas vor allem über Luftballons, um einen kurzen Rausch zu erleben. Doch die gesundheitlichen Risiken sind erheblich: Es kann zu Halluzinationen, Bewusstlosigkeit und langfristig zu Nervenschäden führen.

Gesetz zur Begrenzung des Lachgas-Konsums

Der Bundestag verabschiedete kürzlich ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige untersagt. Zudem werden der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten für diese Altersgruppe verboten. Sollte der Bundesrat zustimmen, tritt die Regelung voraussichtlich im Frühjahr in Kraft.

Stadtreinigung Hamburg unterstützt das Verbot

Die Stadtreinigung Hamburg begrüßt ebenfalls das Verbot und sieht eine klare Notwendigkeit, den Konsum von Lachgas und die damit verbundene Gefährdung der Müllentsorgung zu reduzieren. Die Behälter, in denen Lachgas verkauft wird, stellen ein erhebliches Risiko dar. In den Müllverbrennungsanlagen der Stadt können sie explodieren, wenn sie noch nicht vollständig entleert sind.

Explosionen gefährden die Müllverbrennung

Lachgasbehälter stehen unter hohem Druck und können bei unsachgemäßer Entsorgung in den Müllverbrennungsanlagen explodieren. Dies führt nicht nur zu erheblichen Betriebsstörungen, sondern auch zu Millionen-Schäden. Im Jahr 2025 kam es bereits zu mehreren Explosionen, die zu stundenlangen Ausfällen in den Verwertungsanlagen führten.

Entsorgung von Lachgas-Kartuschen richtig vornehmen

Die Stadtreinigung Hamburg hat im Mai eine Kampagne gestartet, um auf die richtige Entsorgung von Lachgas-Kartuschen hinzuweisen. Die Verbraucher werden aufgefordert, leere Kartuschen entweder im Gelben Sack oder auf dem Recyclinghof abzugeben. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, die Flaschen in öffentliche Mülleimer oder den Restmüll zu werfen, da dies zu gefährlichen Explosionen führen kann.

Hamburgs Vorreiterrolle beim Lachgas-Verbot

Bereits seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige in Hamburg verboten. Die Stadt nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, die nun durch die bundesweite Regelung gestärkt wird. Die Gesundheitsgefahren, die mit dem Konsum der Partydroge einhergehen, machen eine umfassende Gesetzgebung unumgänglich.

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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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(Quelle: dpa)

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