07. Dezember 2022 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)
Im Straßenverkehr kommt es schnell mal zu einem Unfall. Auch mit Hoverboards, E-Skateboards und E-Longboards. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist jetzt darauf hin, dass in diesem Fall auch keine Kfz-Versicherungen weiterhelfen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass sogenannte Hoverboards, E-Skateboards oder E-Longboards nur auf
Privatgelände gefahren werden dürfen. Sie gelten als Kraftfahrzeuge und erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 30 Kilometer pro Stunde, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch mit. Da sie aber weder einen Sitz noch Lenker, Bremsen oder Beleuchtung besitzen, seien sie nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Keine Kfz-Versicherung für Hoverboards und Co
Hoverboards, E-Skateboards oder E-Longboards sind nicht über eine Kfz-Versicherung zu versichern. Private Haftpflichtversicherungen greifen demnach auch nicht. "Leider stellen Besitzerinnen und Besitzer häufig erst im Schadensfall fest, dass sie für verschuldete Schäden an Dritten mangels Versicherungsschutz selbst haften müssen", sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Kosten für Personenschäden könnten im schlimmsten Fall mehrere Millionen Euro betragen.
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(Quelle: dpa/lno)