01. November 2021 – Stefan Angele

Bußgeldkatalog, Weihnachtsmärkte und mehr

Das ändert sich für euch im November

Genervte Autofahrer, Auto, Fahrzeug
Foto: Shutterstock

Für Raser wird's teure und für die Freunde von Weihnachtsmärkten gibt es gute Nachrichten. Die wichtigsten Änderungen im November für euch im Überblick!

Höhere Bußgelder für Autofahrer

Raser und Falschparker müssen vom 9. November an tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge.

Weihnachtsmarktsaison beginnt früher

Die Weihnachtsmarktsaison beginnt in diesem Jahr so früh wie noch nie: Nachdem das festliche Treiben 2020 pandemiebedingt weitgehend ausfallen musste, öffnen manche Weihnachtsmärkte nun schon Mitte November. Ein Grund ist, dass den Schaustellern nach der langen Corona-Auszeit höhere Einnahmen ermöglicht werden sollen. Der eigentliche Advent, für Christen die Zeit der besinnlichen Vorbereitung auf Weihnachten, beginnt in diesem Jahr am 28. November.

Paypal erhöht Gebühren

Wer gerne mit Paypal digital bezahlt, muss sich bei Zahlungen von und nach Großbritannien auf höhere Gebühren einstellen. Innerhalb der EU lag der Prozentsatz dafür fest bei 0,5 Prozent, steigt durch den Brexit jetzt aber auf 1,29 Prozent. Im restlichen Ausland liegt die Gebühr bei 1,99 Prozent. Produkte aus Großbritannien werden für die Endverbraucher damit wohl teurer.

Kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlungen

Wer als Ungeimpfter in Quarantäne muss, hat ab sofort keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn man als Kontaktperson eines Infizierten in Isolation muss. Bei einer eigenen Infektion handelt es sich weiterhin um einen Krankheitsfall, der auch weiterhin bezahlt wird.

Die wichtigsten Nachrichten für den Norden

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