No-Go oder okay?

Vollverschleierung in der Öffentlichkeit

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Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde am Montag (03.02.) zurückgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage.

Glaubensfreiheit auch im Unterricht

Nach gegenwärtiger Rechtslage könne auch von der Schülerin selbst nicht verlangt werden, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten. "Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen", heißt es in der Mitteilung. Für Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. "Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor." Schulsenator Ties Rabe (SPD) hatte bereits nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt, notfalls das Schulgesetz zu ändern, sollte sich die Rechtsauffassung seiner Behörde auch in zweiter Instanz nicht durchsetzen.

Rabe gegen Vollverschleierung

"Egal, was welche Kultur oder Religion vorschreibt: In der Schule zeigt jeder und jede offen das Gesicht. Wir werden alles tun, damit das auch in Zukunft gesichert ist", betonte Rabe. Eine Vollverschleierung sei nach Ansicht der Schulbehörde nicht zulässig. "Denn pädagogische Prozesse basieren auf der Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander." Und dies funktioniere nur, "wenn auch Mimik und Gestik in die Kommunikation mit einbezogen werden". Er bedauere daher, dass das Gericht der Rechtsauffassung der Behörde nicht gefolgt sei und das Verschleierungsverbot aufgehoben habe. "Wir werden deshalb weitere rechtliche Schritte einleiten", kündigte Rabe an.

Hamburger Schulen an offenem Austausch interessiert

Die Schulbehörde lege großen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche aus allen Kulturkreisen und Religionen gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können, betonte Rabe. Deshalb bekämen beispielsweise Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen an zentralen Feiertagen ihrer Religionen schulfrei. Darüber hinaus biete Hamburg als einziges Bundesland einen Religionsunterricht für alle, so dass Kinder und Jugendliche aller Religionen und Weltanschauungen mit ihren Fragen in den Unterricht eingebunden seien. Auch sei das Tragen von Kopftüchern ebenso zulässig wie das Tragen eines Burkinis im Schwimmunterricht. "Mit der Vollverschleierung des Gesichts wird jedoch eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machen", sagte Rabe.

Auch andere Parteien fordern Verbot

Die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birgit Stöver, kritisierte, dass die rot-grüne Koalition nicht schon früher das Schulgesetz geändert hat."Nun rächt es sich, dass der Schulsenator nicht wie andere Bundesländer bereits eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat, aber das war offenbar mit dem derzeitigen Koalitionspartner nicht machbar." AfD-Fraktionschef Alexander Wolf forderte "ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen".

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