11. November 2025 – Chiara-Lee Haartje
Autoverladeanlage im Schutzgebiet
Gericht stoppt Bau der neuen Autoreisezuganlage in Hamburg-Eidelstedt
Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht hat die Pläne für eine neue Autoreisezuganlage in Hamburg-Eidelstedt gestoppt. Welche Auswirkungen hat das Urteil auf den geplanten Umzug des Fernbahnhofs Hamburg-Altona?
Gerichtssaal I Foto: Gorodenkoff, Shutterstock
Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht Hamburg hat den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer neuen Autoreisezuganlage in Hamburg-Eidelstedt für rechtswidrig erklärt. Zudem wurde die wasserrechtliche Erlaubnis im Zusammenhang mit dem Projekt für nicht vollziehbar erklärt. Als Hauptgrund nannten die Richter Rechtsfehler im Entwässerungskonzept.
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Konflikt um den Standort der Verladeanlage
Das Umweltnetzwerk Prellbock Altona hatte gegen das Projekt geklagt, da die geplante Autoverladeanlage im Schutzgebiet Eidelstedt/Stellingen läge. Das Gericht stellte fest, dass das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 2019 umgesetzt werden soll, was gegen bestehende Umweltschutzvorgaben verstoßen könnte.
Bahn sieht geplante Bahnhof-Verlegung unberührt
Die Deutsche Bahn teilte mit, dass das Gerichtsurteil keine Auswirkungen auf den geplanten Umzug des Fernbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich habe. Die Entscheidung betreffe lediglich den Bau der Autoreisezuganlage, nicht jedoch die Verlegung des Bahnhofs selbst. Die Bahn will nun die Urteilsbegründung genau prüfen, um die Konsequenzen für die weitere Planung zu bewerten.
Prellbock Altona sieht Urteil als Erfolg
Die Umweltorganisation Prellbock Altona wertete das Urteil als Erfolg. Sprecher Michael Jung erklärte, dass durch die Entscheidung die politische Diskussion um die Sinnhaftigkeit des gesamten Projekts am Diebsteich angestoßen werde. Jung schlägt vor, den Bahnhof Altona am bestehenden Standort zu sanieren und zu modernisieren, um Kosten und Ressourcen zu sparen.
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(Quelle: dpa)