07. Mai 2026 – Isabell Wüppenhorst

Mehr Wohnraum

Hamburg will touristische Wohnungs-Vermietung zurückdrängen

Mehr Wohnraum für reguläre Mietverhältnisse und weniger Vermietung etwa an wechselnde Touristen - das ist die Stoßrichtung einer in Hamburg beschlossenen Gesetzesänderung.

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Foto: Robert Kneschke, Shutterstock

Angesichts knappen Wohnraums schränkt Hamburg die Vermietung etwa für touristische Zwecke ein. Die kurzfristige Vermietung von Wohnraum an wechselnde Gäste hat sich trotz der bestehenden Regelungen zunehmend zu einem wirtschaftlich attraktiven Geschäftsmodell entwickelt, begründete die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

"Wohnraum ist in Hamburg ein knappes Gut und soll in erster Linie der dauerhaften Wohnnutzung dienen", wurde Senatorin Karen Pein (SPD) in einer Mitteilung zitiert. "Mit der Änderung des Wohnraumschutzgesetzes soll genau das erreicht werden: Wohnraum, der zur Erzielung höherer Einnahmen bislang über acht Wochen hinaus nur kurzzeitig vermietet wird, soll wieder dem dauerhaften Wohnen zugeführt werden."

Bagatellgrenze wird abgeschafft

Die Änderung wurde nach Behördenangaben durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen. Zum einen werden demnach Online-Plattformen verpflichtet, umfassende Daten zu vermittelten Übernachtungen an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Damit werde es einfacher, Vermietungstätigkeiten, die über die erlaubten acht Wochen pro Jahr hinausgehen, zu erkennen. Die Rechtslage werde entsprechend an die ab dem 20. Mai 2026 geltende Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen angepasst.

Außerdem werde die sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, mit der es bislang möglich gewesen sei, bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche (also auch einzelne Zimmer) zeitlich unbegrenzt kurzfristig zu vermieten. Künftig werde diese Form der Nutzung nur noch für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei zulässig sein. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Wohnraum stärker für den regulären Mietmarkt zu sichern und die touristische Nutzung wieder in die dafür vorgesehenen Segmente wie etwa Hotels oder Boardinghäuser zu verlagern.

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(Quelle: dpa)

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