08. September 2026 – Mara Schwarzenberger
Auch nach der Legalisierung von Cannabis dürfen sich Autofahrer nicht unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen. Die Hamburger Polizei hat eine größere Kontrollaktion gestartet
- Hamburg kontrolliert diese Woche verstärkt auf Drogen am Steuer.
- 2026 gab es bereits fast 100 Drogen- und über 300 Alkoholunfälle.
- Ab 3,5 Nanogramm THC drohen 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot und zwei Punkte.
Die Hamburger Polizei kontrolliert Autofahrer in dieser Woche verstärkt auf Drogenkonsum. Es gebe an drei Tagen feste Kontrollstellen, an den übrigen Tagen seien mobile Teams der Polizei im Stadtgebiet unterwegs, sagte der Leiter der Verkehrsdirektion, Thomas Model. An den Kontrollen beteiligen sich auch Beamte aus anderen Bundesländern sowie aus Österreich und der Schweiz. Die Hamburger Polizei hat fast 700 ausgebildete Drogenerkenner.
Im ersten Halbjahr fast 100 Verkehrsunfälle
Im ersten Halbjahr 2026 seien fast 100 Verkehrsunfälle in Hamburg gezählt worden, bei denen Drogeneinfluss eine Rolle spielte. Mehr als 300 weitere Unfälle hätten sich ereignet, weil Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. "Das ist eine Anzahl, die mich beunruhigt", sagte Model. Im vergangenen Jahr war die Zahl der alkoholbedingten Unfälle um 2,4 Prozent auf 764 zurückgegangen. Die Zahl der Unfälle unter Drogeneinfluss blieb mit 250 praktisch unverändert im Vergleich zum Vorjahr, wie aus der Verkehrsunfallbilanz der Polizei hervorgeht.
Canabiskonsum wird oft verhamlost
Der Konsum von Cannabis werde oft verharmlost, kritisierte Model. Es sei aber gefährlich, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ein Fahrzeug zu führen. Die Hemmschwelle, sich nach dem Konsum von Cannabis ans Steuer zu setzen oder auf einen E-Roller zu steigen, sinke. Der gesetzliche Grenzwert beträgt 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blutserum. Nach Angaben des ADAC droht bei einem Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Cannabisverbot.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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