13. Juli 2023 – Zoe Groening
Hamburg soll das Grundeinkommen testen! Das hatte eine Volksinitiative gefordert. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat jetzt einem Antrag des Senates stattgegeben, das Volksbegehren zu verbieten.
In Hamburg ist ein geplantes Volksbegehren zu einem Modellversuch für ein bedingungsloses Grundeinkommen gerichtlich gestoppt worden. Das Hamburgische Verfassungsgericht untersagte am Mittwoch (12.07) nach einem Antrag des rot-grünen Senats, das Volksgesetzgebungsverfahren fortzusetzen. Die Angaben der Initiatoren zu dem Modellprojekt seien in Teilen widersprüchlich, unklar und lückenhaft, befand das Gericht. Abstimmende könnten die Vor- und Nachteile nicht ausreichend abschätzen und auch die Folgen des Vorhabens nicht vollständig überblicken.
Modelversuch des bedingungslosen Grundeinkommens
Ziel des Volksbegehrens war, ein bedingungsloses Grundeinkommen in Hamburg auszuprobieren und einen wissenschaftlichen Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens zu ermöglichen. Dazu sollten mindestens 2.000 Personen drei Jahre lang bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten. Dieses sollte so hoch sein, dass daneben keine Sozialleistungen mehr nötig sind. Wenigstens 1.000 Erwachsene sollten mindestens 1.120 Euro erhalten, Minderjährige 560 Euro im Monat. Das Gesamtbudget sollte 40 Millionen Euro betragen.
Initiative möchte einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten
Die Initiatoren des Volksbegehrens "Hamburg soll Grundeinkommen testen!" hatte Anfang 2020 die notwendigen Unterschriften für einen Gesetzentwurf gesammelt. Die Bürgerschaft verabschiedete es aber nicht, weshalb die Initiative im September 2020 ein Volksbegehren beantragte. Der Senat rief daraufhin das Landesverfassungsgericht an. Die Initiative erwägt nun, auf Basis eines überarbeiteten Gesetzentwurfs eine neue Volksinitiative zu starten. Die Initiative betonte nach ihrer Niederlage, das Gericht habe ausdrücklich klargestellt, dass ein Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen in die Zuständigkeit des Landes Hamburg falle und daher grundsätzlich auch als Gegenstand einer Volksinitiative zulässig sei.
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