22. Oktober 2026 – Mara Schwarzenberger

Bau ruht

Kosten der A26-Ost steigen geschätzt auf 2,6 Milliarden Euro

Die geplante Hafenpassage soll künftig die A7 mit der A1 verbinden. Derzeit ruht allerdings der Bau. Grund ist eine Gerichtsentscheidung.

Neue Autobahn A26 bei Hamburg
Foto: FrankHH/Shutterstock

  • Die Baukosten der A26-Ost in Hamburg steigen von rund 2,4 auf knapp 2,6 Milliarden Euro.
  • Nabu und BUND fordern wegen Kosten und Umweltrisiken eine Prüfung, Änderung oder Verhinderung der Hafenpassage.
  • Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss die Planung überarbeitet werden, bevor der A26-Ost-Bau frühestens 2027 weitergehen kann.

Die voraussichtlichen Kosten für den Bau der A26-Ost im Süden Hamburgs sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gestiegen. Der Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags weist für das Vorhaben einen Gesamtmittelbedarf von annähernd 2,6 Milliarden Euro aus. Die Kosten wurden zuvor auf rund 2,4 Milliarden Euro beziffert. Über den Anstieg hatte zuerst die «Welt am Sonntag» berichtet. Eine Einschätzung von Deges zu den Kosten lag auf Anfrage nicht vor. Deges ist eine öffentliche Projektgesellschaft für Verkehrsinfrastruktur. Gesellschafter von Deges sind der Bund und zwölf Bundesländer.

Bau soll geprüft, verhindert oder geändert werden

Die Umweltschutzverbände Nabu und BUND sprechen sich anlässlich der Kostensteigerung dafür aus, den Bau der Autobahn in der geplanten Form zu prüfen. Die Verbände sind grundsätzlich gegen den Bau. Sollte sich dieser nicht verhindern lassen, befürworten sie eine andere Streckenführung. Die A26-Ost ist Teil der abschnittsweise fertiggestellten A26 zwischen Stade und Hamburg. Die A26-Ost hat eine Länge von annähernd zehn Kilometern, besteht aus drei Abschnitten und soll die A7 und die A1 verbinden. Die Hafenwirtschaft fordert den Bau der auch als Hafenpassage bekannten Strecke.

Bundesverwaltungsgericht kassiert Beschluss

Ein Planfeststellungsbeschluss für den Bau des ersten Abschnitts Moorburg lag im Dezember 2023 vor. Deges zufolge begannen anschließend Bauarbeiten. Im Oktober 2025 erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Beschluss nach Klagen von Nabu und BUND teils für rechtswidrig. Laut Gericht nahm die Variante der Planer als einzige hochwertige Moorböden in Anspruch. Dass die Planer es nicht für erforderlich hielten, unter Klimaschutzaspekten alternative Trassen näher zu prüfen, sei ein Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, hieß es vom Gericht. Bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können, muss der 2023 erteilte Planfeststellungsbeschluss überarbeitet werden. Deges rechnet damit, vorbehaltlich der Finanzierung den Bau 2027 fortsetzen zu können.

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(Quelle: dpa)

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