13. August 2026 – Jette Maren Dreher
Die Hitze in Hamburger Wohnungen sorgt für mehr Anfragen beim Mieterverein. Besonders Bewohner von Dachgeschosswohnungen sind betroffen, doch rechtlich haben Mieter bislang nur wenige Möglichkeiten.
- Immer mehr Hamburger Mieter suchen wegen großer Hitze in ihren Wohnungen Rat beim Mieterverein.
- Mietminderungen wegen hoher Raumtemperaturen sind schwer durchzusetzen, da es bislang keine gesetzliche Höchsttemperatur für Wohnungen gibt.
- Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb eine Höchsttemperatur von 26 Grad sowie mehr Rechte für Mieter beim Hitzeschutz.
Mieter klagen über Hitze in ihren Wohnungen
Wegen unerträglicher Hitze in ihren Wohnungen suchen häufiger Hamburger Rat beim Mieterverein. Der Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins zu Hamburg, Stefan Schmalfeldt, berichtete, es gebe "im Vergleich zu den Vorjahren vermehrte Anfragen, die häufig telefonisch gestellt werden". Schmalfeldt schätzt, rund 120 Anfragen hätten den Verein dieses Jahr erreicht, häufig von Mietern in Dachgeschosswohnungen. Eine entsprechende Statistik zu den Anfragen führt der Mieterverein allerdings nicht. In Hamburg war es vor allem im Juni überdurchschnittlich heiß. Der Deutsche Wetterdienst zählte in dem Monat sechs sogenannte Hitzetage mit einer Temperatur von mindestens 30 Grad.
Mietminderungen lassen sich schwer durchsetzen
Schmalfeldt sagte, Mieter könnten von Vermietern nicht verlangen, Rollläden, Markisen und Jalousien einzubauen. Falls Mieter selbst Rollläden einbauen wollten, brauchten sie eine Zustimmung des Vermieters. "Die rechtlichen Möglichkeiten für die Mieterseite sind grundsätzlich eingeschränkt." Mietminderungen wegen Hitze lassen sich Schmalfeldt zufolge schwer durchsetzen, weil es bisher keine rechtlichen Vorgaben für eine Höchsttemperatur in Wohnräumen gibt. Schmalfeldt vermutet jedenfalls, dass ein Mangel vorliegen könne, falls die Raumtemperatur in einer Hitzeperiode kaum unter 26 Grad abkühle. Dies müsse der Mieter aber zuerst beweisen. Der Mieterverein habe dieses Jahr keine Mietminderung wegen Hitze durchgesetzt.
Dachverband fordert gesetzliche Höchsttemperatur
Der Dachverband Deutscher Mieterbund fordert eine gesetzliche Höchsttemperatur von 26 Grad für Mietwohnungen, eine Beweislasterleichterung in Verfahren und dass Mieter das Recht erhalten, bauliche Veränderungen vorzunehmen, um sich vor Hitze zu schützen.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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