13. Oktober 2026 – Mara Schwarzenberger

​82. Verhandlungstag

Nebenklage im Block-Prozess: Nichts Neues im Podcast

Das Landgericht Hamburg hat Interview-Aufzeichnungen der ZEIT mit einer Tochter von Christina Block sicherstellen lassen. Die Wochenzeitung will das nicht hinnehmen.

Eugen Block, Christina Block
Eugen Block mit seiner Tochter Christina I Foto: Picture Alliance

  • Die Sicherstellung von ZEIT-Interviewaufnahmen im Block-Prozess sorgt wegen möglicher Eingriffe in die Pressefreiheit für scharfe Kritik.
  • Das Hamburger Gericht sieht in den Tonaufnahmen zum Podcast "ZEIT Verbrechen: House of Block" potenziell wichtige Beweise zur Entführung der Block-Kinder.
  • Die Block-Tochter zeigt sich wegen der Verwendung vertraulicher Aussagen erschüttert, während eine geladene Zeugin nicht erschien und nun in Dänemark vernommen werden soll.

Die Nebenklage im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Sicherstellung von Interview-Aufnahmen bei einer Journalistin der ZEIT kritisiert. Der Anwalt von Christina Blocks Ex-Mann sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit. "Das ist inakzeptabel, dass in so einer Situation Durchsuchungsbeschlüsse gegen Redaktionen ergehen, gegen Journalisten", sagte Philip von der Meden.

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland zu entführen. Sie bestreitet das. Es gibt sechs weitere Angeklagte.

Aufnahmen können Beweisbedeutung haben

Das Gericht hatte am Montag die Tonaufzeichnungen bei einer Mitarbeiterin der ZEIT sicherstellen lassen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, geht es um einen Podcast mit dem Titel "ZEIT Verbrechen: House of Block". Darin seien Aufzeichnungen von Gesprächen zu hören, die die Journalistin zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder führte.

Die Tonaufzeichnungen hätten nach Einschätzung des Gerichts potenzielle Beweisbedeutung im Prozess. Es könnte in den aufgezeichneten Gesprächen um Umstände gehen, die noch nicht in der Hauptverhandlung thematisiert wurden. Es gehe um die Aufklärung eines Verbrechens.

Anwalt des Vaters: Nichts von Bedeutung

Rechtsanwalt von der Meden ist der Auffassung, dass die Aufnahmen keine besonders große Bedeutung für den Prozess haben. "Da ist nichts drin, was irgendwie komisch wäre, sondern das bestätigt einfach die Aussagen, wie sie bisher auch schon ins Verfahren eingeführt worden sind", sagte von der Nebenklage-Vertreter in einer Prozesspause. Gegen die Sicherstellung habe ein Rechtsanwalt per Mail Beschwerde eingelegt, sagte die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, am 82. Verhandlungstag. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sind Beschwerden sowohl von einem Anwalt der ZEIT als auch von einem Vertreter der Journalistin eingegangen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt will die Tonaufnahmen der Block-Tochter als Beweismittel in den Prozess einführen

Tochter "sehr erschüttert"

Neben Blocks Ex-Mann Hensel sind auch die jüngere Tochter und der damals ebenfalls entführte zehnjährige Sohn Nebenkläger. Die Vertreterin der Kinder, Tanja Jeney, teilte dem Gericht mit, "dass meine Mandantin sehr erschüttert ist". Sie habe der Journalistin die Dinge im Vertrauen erzählt. Jetzt fühle sich ihre Mandantin schlecht, sagte die Anwältin. Die Veröffentlichung der Äußerungen der Tochter hatte Ende September im Prozess um die Entführung der Block-Kinder für Unmut bei der Verteidigung gesorgt. Der Podcast zeige, dass der Ex-Ehemann die Kinder sehr frühzeitig mit der Presse in Kontakt gebracht habe, sagte Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott am 78. Verfahrenstag. "Es ist das erste Mal, dass meine Mandantin nach zweieinhalb Jahren die Stimme ihrer Tochter hört."

Geladene Zeugin erscheint nicht

Im Zusammenhang mit dem Podcast sollte am 80. Prozesstag noch einmal der Vater der Kinder als Zeuge aussagen, doch Hensel berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Daraufhin wollte das Gericht seine neue Ehefrau Astrid Have zum zweiten Mal hören. Sie war für diesen Dienstag geladen, erschien aber nicht. Ein Ordnungsgeld könne die Kammer nicht verhängen, weil Have im Ausland lebe, sagte die Richterin. Nun will das Gericht versuchen, sie in Dänemark zu vernehmen.

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(Quelle: dpa)

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