12. Juni 2026 – Mara Schwarzenberger

Debatte um Paragraf 188

Paragraf zur Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden

Hass im Netz, Attacken vor Ort: Das Strafgesetzbuch schützt Politiker vor Beleidigungen und übler Nachrede. Geht es nach der Justizministerkonferenz, aber bald nicht mehr alle.

Das Konferenz-Logo der Pressekonferenz der Frühjahrskonferenz der Justizminister
Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt, Foto: picture alliance/dpa

Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, der den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch einschränkt, stimmte die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.

Paragraf 188 schützt Politiker besonders vor Hass und Hetze

Bislang sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle "Personen des politischen Lebens" strafbar. Der Paragraf 188 war 2021 geändert worden, auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.

Sachsens Ministerin: keine Sonderregel für Spitzenpolitiker

"Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht", erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze. Während Spitzenpolitiker "eine harte Auseinandersetzung aushalten" müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker "das Handtuch werfen", mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). "Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen", mahnte Oppelt.

Debatte nach aktuellen Gerichtsentscheidungen

Der Paragraf 188 war zuletzt in den Fokus öffentlicher Debatten nach Justizentscheidungen gerückt. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) "Lügenfritz" einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch.

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(Quelle: dpa)

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