28. Mai 2026 – Mara Schwarzenberger

Tat aus 1983

Sechs Jahre Haft für Mord an Sexarbeiterin vor 43 Jahren

Anfang 1983 wird in Hamburg eine Sexarbeiterin erschossen. Vier Jahrzehnte später führen die Ermittlungen der Polizei zu einem Tatverdächtigen. Das Gericht verurteilt den 62-Jährigen wegen Mordes.

Gericht, Urteil, Gesetz
Foto: Gorodenkoff, Shutterstock

43 Jahre nach dem Mord an einer transsexuellen Prostituierten in Hamburg hat das Landgericht einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den heute 62 Jahre alten Deutschen in einem Indizienprozess schuldig.

Drei Schüsse mit einem Revolver in Hammerbrook

Die Tat war in der Nacht zum 11. Januar 1983 im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz im Stadtteil Hammerbrook verübt worden. Die 41-Jährige habe den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn als Freier angesprochen und im Auto mitgenommen, erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Schönfelder. Im Wohnwagen habe der damals noch 18-jährige Angeklagte mit einem Revolver drei Schüsse auf die auf einem Bett sitzende Sexarbeiterin abgegeben. Die Sexarbeiterin war am Tatort verblutet, während der Täter mit dessen Portemonnaie, Sparbuch und anderen Wertgegenständen flüchtete.

DNA-Proben nach über 20 Jahren zugeordnet

Nach Überzeugung des Gerichts stammten die von der Polizei sichergestellten Projektile aus dem Revolver des Angeklagten. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Doch erst im Jahr 2025 befasste sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im vergangenen November war der Angeklagte verhaftet worden. Zur Tatzeit war der von Geburt an gehörlose Angeklagte Heranwachsender. Auf der Grundlage früherer Gutachten in anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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(Quelle: dpa)

*In einer früheren Version dieses Artikels wurde das Opfer unter Bezugnahme auf eine dpa-Meldung als ‚Sexarbeiter‘ bezeichnet. Nach Informationen lokaler Medien handelt es sich um eine trans Sexarbeiterin. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

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