10. Juli 2026 – Mara Schwarzenberger

Entschließung im Bundesrat

Sexualstrafrecht: Bundesrat für "Nur Ja heißt Ja"-Regel

Der Bundesrat unterstützt das Prinzip "Nur Ja heißt Ja". Das gilt inzwischen in mehreren europäischen Staaten. Wie die Bundesregierung nun mit dem Vorschlag der Länder umgeht, bleibt abzuwarten.

Anna Gallina, Justizsenatorin
Foto: Senatskanzlei Hamburg

  • Seit zehn Jahren heißt es "Nein heißt Nein" jetzt ist der Bundesrat für eine "Nur Ja heißt Ja"-Regelung
  • Ein Grund für die Befürwortung der „Nur Ja heißt Ja“-Regel sind zahlreiche Vorfälle aus der Vergangenheit, bei denen Betroffene sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen nicht in der Lage waren, aktiv zu widersprechen.
  • Justizsenatorin Anna Gallina sagt: "dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist"

Der Bundesrat spricht sich für die Einführung des Grundsatzes "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen.

Vor zehn Jahren wurde "Nein heißt Nein" eingeführt

In Deutschland gilt aktuell das "Nein heißt Nein"-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung "Nur Ja heißt Ja", die in einigen anderen europäischen Staaten, darunter Spanien, angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit.

Befürworter der "Nur Ja heißt Ja"-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können. Gegner einer entsprechenden Reform, vor allem aus den Reihen der Union, führen dagegen an, dies wäre eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung, genau wie bei «Nein heißt Nein», bestehen bleibe, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeugen handele.

Schockstarre oder Schlaf

Es sei wichtig klarzustellen, "dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist", sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Das müsse auch gelten, wenn das Opfer in eine Schockstarre verfallen sei, geschlafen habe oder aus Angst geschwiegen habe.

Zahlreiche europäische Staaten hätten sich bereits für das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip entschieden, sagte die saarländische Justizministerin, Petra Berg (SPD)."«Deutschland darf hier nicht das Schlusslicht Europas werden", fügte sie hinzu.

Diskussion in der Koalition zu erwarten

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bei der Justizministerkonferenz im Juni jedoch signalisiert, dass in dieser Frage innerhalb der Koalition noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Sie habe eine große Offenheit dafür wahrgenommen, über die Fortentwicklung des Tatbestands der Vergewaltigung zu sprechen und zwar durchaus auch bei der Union, sagte sie damals. Für Jugendliche werde das Prinzip des "Nur Ja heißt Ja" auf jeden Fall kommen.

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(Quelle: dpa)

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