01. Oktober 2026 – Sebastian Tegtmeyer

Bedingungsloses Grundeinkommen

Verfassungsgericht entscheidet über Wiederholung von Volksentscheid

Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am Freitag über eine Wiederholung des Volksentscheids "Hamburg testet Grundeinkommen". Beantragt haben dies die Initiatoren des Volksentscheids.

Hamburg testet Grundeinkommen Unterstützer, Volksabstimmung
Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

  • Verfassungsgericht entscheidet über eine mögliche Wiederholung des Volksentscheids "Hamburg testet Grundeinkommen".
  • Initiatoren kritisieren Abstimmungsunterlagen, mögliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot und angeblich falsche Aussagen von SPD und Grünen.
  • 2025 stimmten über 62 Prozent gegen den geplanten dreijährigen Modellversuch mit 2.000 Hamburgern.

Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet am Freitagmorgen über eine mögliche Wiederholung des 2025 verloren gegangenen Volksentscheids zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Eine Neuauflage beantragt haben die Initiatoren des Volksentscheids, dagegen sind Senat und Bürgerschaft. Bereits Anfang September hatte das Gericht unter dem Vorsitz von Birgit Voßkühler zu einer mündlichen Verhandlung geladen.

Über 62 Prozent der Bürger entschieden sich dagegen

Die Initiatoren wollten in dem ersten staatlichen Modellversuch 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger drei Jahre lang mit einem Grundeinkommen ausstatten. 2025 wären dies monatlich 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung gewesen. Eigene Einkommen würden jedoch angerechnet. Den Volksentscheid am 12. Oktober vergangenen Jahres verloren die Initiatoren jedoch deutlich. 62,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stimmten gegen die Vorlage der Initiative, nur 37,3 Prozent votierten dafür.

Die Initiatoren bemängeln nun drei Dinge

Erstens seien die Abstimmungsunterlagen verschickt worden, bevor die begleitende Plakatkampagne überhaupt antragsfrei habe gestartet werden dürfen, zweitens habe vor allem Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsverbot verletzt, indem er sich mehrfach gegen den Volksentscheid "Hamburg testet Grundeinkommen" geäußert habe. Und drittens hätten die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in ihrer den Abstimmungsunterlagen beigefügten Stellungnahme die Unwahrheit behauptet.

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(Quelle: dpa)

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