20. August 2026 – Jette Maren Dreher
Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.
- Blocks Verteidiger lehnt die Tagebucheinträge als Beweis ab.
- Der 71. Prozesstag dauerte nur eineinhalb Stunden.
- Christina Block bestreitet die Entführung ihrer Kinder.
Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat Christina Blocks Verteidiger der Verwertung ihrer Tagebucheinträge widersprochen. Er beanstande die Verwertung, sagte Anwalt Ingo Bott. Es gehe in dem Tagebuch um ihr Intimleben. Daran änderten auch Schwärzungen nichts. Die Staatsanwaltschaft betonte dagegen, sie halte das Tagebuch für verwertbar, denn "die Aufzeichnungen betreffen die Tat erheblich". Der Nebenklagevertreter Philip von der Meden, Anwalt von Blocks Ex-Mann, wies darauf hin, Block habe in ihrer Einlassung doch selbst aus ihrem Tagebuch zitiert. Wie das Landgericht das sieht, könnte sich erst in der Urteilsbegründung zeigen.
Prozesstag endet schnell
Der 71. Prozesstag endete bereits nach eineinhalb Stunden. In der kommenden Woche werden weitere Erklärungen der Verteidiger und noch einmal eine Einlassung von Christina Block sowie von einem 37 Jahre alten Angeklagten aus Israel erwartet. Nach einem Wochenendbesuch im August 2021 hatte der Vater die beiden Kinder nicht wie vereinbart zu seiner Ex-Frau nach Hamburg zurückgebracht, der Kontakt zu dem Jungen und dem Mädchen brach ab. Block (53) ist angeklagt, schließlich eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals 10-jährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Ex-Manns in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House" beteuert ihre Unschuld. Insgesamt gibt es sieben Angeklagte. Nur der 37-Jährige hat die Vorwürfe eingeräumt.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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