27. August 2026 – Jette Maren Dreher
Die Sängerin Selena Gomez reicht zusammen mit ihrem Anwalt Rosengart Klage gegen die Betrugsvorwürfe der Investoren ihres Start-ups "Wondermind" ein. Ihr wird Vertragsbruch als auch Wertpapierbetrug vorgeworfen.
- Selena Gomez, ihre Mutter Mandy Teefy und Daniella Pierson werden von Investoren des Mental-Health-Start-ups "Wondermind" wegen Betrugs, Wertpapierbetrugs und Vertragsbruchs verklagt.
- Die Investoren geben an, rund 1,2 Millionen Dollar investiert zu haben und werfen den Gründerinnen falsche Versprechungen sowie mangelnde Kommunikation vor.
- Gomez Anwalt Mathew S. Rosengart weist die Vorwürfe zurück und reicht Klage ein.
Selena Gomez als auch ihre Mutter Mandy Teefy und die Unternehmerin Daniella Pierson wurden von Investoren ihres Start-ups "Wondermind", dass sich für die mentale Gesundheit einsetzt, verklagt. Die Kläger behaupten, von der Sängerin betrogen wurden zu sein und sprechen von Wertpapierbetrug, allgemeinen Betrug und Vertragsbruch. Circa 1,2 Millionen Dollar sollen sie in das Start-up investiert haben. Sie werfen Gomez vor falsche Versprechungen erhalten zu haben über die Ressourcen und die Führung des Unternehmens. Drei Jahre lang sollen die "Wondermind" Gründerinnen nicht mit den Investoren kommuniziert haben.
Selena Gomez Anwalt reicht Klage ein
Der Anwalt der Sängerin, Mathew S. Rosengart, stellt einen Antrag die Klage abzuweisen. Dabei erklärt er, Gomez investierte in das Start-up und hat eine Minderheitsbeteiligung, dennoch habe sie nie vereinbart das Unternehmen zu leiten. Die Geschäftsführung lag bei Gomez Mutter und der Unternehmerin Daniella Pierson. Die Sängerin agierte lediglich als Beraterin, heißt es in der Klage. Gegenüber dem Magazine Rolling Stone bezeichnet Rosengart die Vorwürfe der Investoren als "vollkommen haltlos, wenn nicht sogar mutwillig". "Die Behauptung, Selena habe Betrug oder irgendeine andere Verfehlung begangen, ist absurd – und neben unserem Antrag prüfen wir weitere rechtliche Schritte zum Schutz von Ms. Gomez, darunter Sanktionen gegen die Kläger wegen ihrer ungerechtfertigten Einbeziehung".
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