07. Juli 2026 – Mara Schwarzenberger
Ein Gericht in den USA hat die Urheberrechtsklage gegen Taylor Swift abgewiesen. Eine Autorin hatte der Sängerin vorgeworfen, Textpassagen und Themen aus ihren Gedichten übernommen zu haben. Der zuständige Richter bezeichnete die Vorwürfe nun als unbegründet.
- Taylor Swift gewinnt Urheberrechtsstreit vor US-Gericht
- Richterin weist Songtext-Klage als unbegründet zurück
- Klägerin Kimberly Marasco will Berufung gegen das Urteil einlegen
Taylor Swift hat einen langjährigen Urheberrechtsstreit für sich entschieden. Eine Bundesrichterin wies die Klage der US-Autorin Kimberly Marasco vollständig ab. Die Klägerin hatte behauptet, Swift habe Formulierungen und Themen aus ihren selbst veröffentlichten Gedichten für zahlreiche Songs übernommen. Zu den betroffenen Alben zählten unter anderem "Evermore", "Folklore", "Midnights", "Lover" sowie "The Tortured Poets Department".
Worum ging es in der Klage?
Die Autorin Kimberly Marasco warf Taylor Swift vor, für mehrere Songs Textpassagen, Bilder und inhaltliche Ideen aus ihren selbst veröffentlichten Gedichten übernommen zu haben. Marasco argumentierte, dass sich bestimmte Textzeilen und Motive auffällig ähneln würden. So verwies sie unter anderem auf Swifts Song "The Man", in dem es um die Benachteiligung von Frauen in einer von Männern dominierten Welt geht. Ihrer Ansicht nach ähnele das einem ihrer Gedichte, das ebenfalls dieses Thema behandle. Außerdem sah sie Parallelen zwischen ihrem Gedicht "Elon=MC²" und Swifts Song "Mastermind", weil beide mathematische Begriffe als Metapher verwendeten.
Alltägliche Begriffe sind nicht urheberrechtlich geschützt
Richterin Aileen Cannon entschied, dass die angeblichen Gemeinsamkeiten lediglich aus allgemeinen Themen, Metaphern und einzelnen Wörtern bestehen. Begriffe wie "Liebe", "Regen", "Feuer", "Himmel" oder "Tränen" sowie allgemeine Motive seien nicht schutzfähig und könnten daher keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Auch Swifts Anwälte hatten die Vorwürfe bereits zuvor als "absurd" und rechtlich unbegründet zurückgewiesen. Eine erste Klage war bereits im September 2025 aus ähnlichen Gründen gescheitert.
Berufung angekündigt
Mit der aktuellen Entscheidung ist das Verfahren zunächst beendet. Das Gericht ließ der Klägerin keine weitere Möglichkeit, ihre Klage zu überarbeiten oder erneut einzureichen. Die Richterin begründete dies damit, dass die Mängel nicht in der Formulierung der Klage lägen, sondern in den zugrunde liegenden Vorwürfen selbst. Kimberly Marasco kündigte jedoch an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.
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