08. September 2021 – Stefan Angele
Hat das Drama rund um Britney Spears, ihre Familie, ihre für sie kämpfenden Fans und ihre Vormundschaft nach langen 13 Jahren nun endlich ein Ende? Nach US-Medienberichten will ihr Vater Jamie Spears die Vormundschaft abgeben und hat einen entsprechenden Antrag vor Gericht gestellt. Die Lebensumstände seiner Tochter hätten sich so verändert, dass die Vormundschaft nicht mehr nötig sei, heißt es in dem Antrag. Doch ist das jetzt wirklich das Ende von Britneys Odyssey?
Gericht muss Antrag zwingend prüfen
James Spears habe am Dienstag (07.09.) beim Los Angeles County Superior Court einen Antrag auf Beendigung der Vormundschaft gestellt, berichteten US-Medien übereinstimmend. Seine Tochter habe das Recht, dass dieses Gericht nun ernsthaft prüfe, ob die Vormundschaft nicht mehr erforderlich sei, zitierte NBC News aus dem Antrag. Britney Spears' Lebensumstände hätten sich "in einem solchen Ausmaß verändert, dass die Gründe für die Einsetzung einer Vormundschaft nicht mehr bestehen".
Gibt Vater Druck endlich nach?
Anfang September hatte der Anwalt von Britney Spears, Mathew Rosengart, auf einen sofortigen Abtritt ihres Vaters als Vormund gedrängt. Rosengart warf Jamie Spears vor, weiter zu versuchen, sich an seiner Tochter zu bereichern. Jamie Spears hatte vor einem Monat in Aussicht gestellt, zum "richtigen Zeitpunkt" zurückzutreten und
auf einen "ordnungsgemäßen Übergang" zur Einsetzung eines neuen Vormunds als Bedingung für seinen Abtritt verwiesen. Bei einer Anhörung im Juli hatte Britney Spears gesagt, dass sie ihren Vater wegen "Missbrauchs der Vormundschaft" anzeigen wolle und die Vereinbarung als "verdammte Grausamkeit" bezeichnet.
13 Jahre Vormundschaft und eine Familie in Trümmern
Britney Spears steht seit 2008 unter der Vormundschaft ihres Vaters, nachdem sie wegen privater und beruflicher Probleme psychisch zusammengebrochen war. Zunächst verwaltete Jamie Spears das Vermögen und private Anliegen seiner Tochter. 2019 trat er kürzer, blieb aber für die Finanzen zuständig. Für die persönlichen Belange der Sängerin, darunter medizinische Anliegen, ist als Mit-Vormund Jodi Montgomery zuständig. In dem Antrag von James Spears heißt es weiter, die Vormundschaft habe Britney Spears geholfen, eine schwere Lebenskrise zu überwinden, ihre Karriere zu rehabilitieren und voranzutreiben und ihre Finanzen und Angelegenheiten in Ordnung zu bringen.
Nächste Anhörung am 29. September
"Aber in letzter Zeit haben sich die Dinge geändert." Britney Spears habe ihre Frustration über das Maß an Kontrolle, das ihr durch die Vormundschaft auferlegt worden sei, deutlich gemacht und das Gericht gebeten, ihr ihr Leben zurückzugeben. Rosengart sagte CNN, diese Einreichung stelle einen weiteren juristischen Sieg für Britney Spears dar. Er fügte hinzu, dass Britney Spears "weiterhin alle Möglichkeiten ausloten" werde. Eine weitere Anhörung in diesem Gerichtsstreit ist für den 29. September angesetzt. Bei zwei Gerichtsanhörungen im Juni und Juli hatte die Sängerin in emotionalen Ansprachen ihren Vater heftig angegriffen und Vorwürfe gegen ihre Familie, Betreuer und Anwälte erhoben. Sie fühle sich von ihrer Familie und von Managern ausgenutzt. Sie werde von allen kontrolliert und könne selbst nicht über ihr Leben bestimmen. Sie sei bedroht worden und habe große Angst vor ihrem Vater. Stellenweise brach der Popstar dabei in Schluchzen aus.
Fans feiern Nachricht weltweit
Zahlreiche Fans von Spears feierten die Nachricht in den sozialen Netzwerken - oft versehen mit dem Hashtag #FreeBritney, mit dem sich in den vergangenen Monaten viele Unterstützer auf die Seite der Sängerin geschlagen hatten. Bereits nach dem ersten kleinen Erfolg von Britney Spears vor Gericht feierten die Fans und Promis weltweit mit ihr. "Ich freue mich so sehr, diese Nachricht zu hören", schrieb Reality-Star Paris Hilton (40), seit langem mit Spears befreundet, bei Twitter. "Das war so lange überfällig, aber ich bin so froh, dass Britney endlich auf dem Weg ist, frei zu sein." Sängerin Cher kommentierte vor einem Monat, sie könne "glücklicher nicht sein".
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