Wenn Ihr Euren Mobilfunkvertrag nicht mehr nutzen oder die Stelle wechseln wollt, ist eine frist- und formgerechte Kündigung der unvermeidliche Schritt. Doch wie genau muss gekündigt werden und was ist zu beachten? Dies hängt von der jeweiligen Vertragsart ab, wie Euch die folgenden Beispiele zeigen.
Handy oder Versicherung - die Vertragslaufzeit entscheidet
Bei keiner Art von Vertrag, die Ihr abschließt, gibt es Unsicherheiten über die Art und Formalitäten der Kündigung. Auch wenn Ihr ungern die langen Vertragstexte von Mobilfunkunternehmen, Versicherungen oder Eurem Stromanbieter durchlesen wollt, werdet Ihr hier schnell fündig. Dennoch gibt es zwei Zeitspannen, die Ihr im Vertragsbereich Kündigung findet und die Ihr im Auge haben solltet: Die Kündigungsfrist sowie die Vertragslaufzeit.
Mit der Laufzeit des Vertrags ist die Mindestdauer geeint, nach der Ihr Euren Vertrag frühstens kündigen könnt. Bis vor einigen Jahren hatten Handy- oder DSL-Verträge standardmäßig eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten, Ihr wart also zwei Jahre an den gleichen Anbieter gebunden. Durch die große Konkurrenz zwischen allen Anbietern hat sich dies mittlerweile geändert, Laufzeiten zwischen sechs und zwölf Monaten gelten als fair.
Wenn sich langsam das Ende der Vertragslaufzeit anbahnt, ist auf die Kündigungsfrist zu achten. Diese gibt ab, wie viele Wochen oder Monate vor Ende des Vertrags Ihr Eure Kündigung einreichen müsst. Falls dies nicht passiert, setzen sich bei vielen Verträgen die Laufzeit automatisch um eine festgeschriebene Dauer fort. Erst nach Ende dieser Frist könntet Ihr erneut kündigen.
Sonderfälle Arbeitsplatz und Mietvertrag
Neben Verträgen über Strom, Gas oder Euren DSL-Anschluss gibt es mit dem Miet- und dem Arbeitsvertrag zwei Vertragsarten, bei denen der Gesetzgeber besonders strikte Vorgaben macht. Dies dient vor allem Euren Schutz als Mieter der Arbeitnehmer, damit Ihr nicht zu schnell entlassen oder aus Eurer Wohnung geworfen werden könnt.
Bei beiden Vertragsarten verlängert sich die Kündigungsfrist Eurer Vertragspartner im Laufe der Jahre. So gilt beispielsweise für die Kündigung an Eurer Arbeitsstelle, dass bei einem Arbeitsverhältnis bis zu zwei Jahren eine Frist von einem Monat bis zum Ende eines Kalendermonats gilt. Dies verlängert sich auf bis zu sieben Monate, wenn Ihr 20 Jahre für den gleichen Arbeitgeber tätig wart.
Für Euren Mietvertrag gelten ähnliche Regelung, wobei Ihr als Mieter oder Arbeitnehmer innerhalb deutlich kürzerer Fristen kündigen könnt. Ein Blick in die Gesetzesgrundlagen lohnt, um die aktuell für Euch geltende Kündigungsfrist einfach zu ermitteln.
Kürzere Fristen für einen jungen Kundenkreis
Viele Kunden möchten sich nicht mehr langfristig an ein Unternehmen binden und suchen flexible Kündigungsfristen. Dies ist beispielsweise für Versicherungen schwierig, die für Eure Altersvorsorge über Jahre und Jahrzehnten mit Beiträgen kalkulieren. Bei anderen Services sind kürzere Kündigungsfristen jedoch zur Selbstverständlichkeit geworden und erleichtern Euch Auswahl und Wechsel.
Während Ihr bei uns Musik im Internet-Radio kostenlos genießt, ist für Musik-Streamingdienste oder Online-Dienste für Serien und Filme die monatliche Kündigung zum Standard geworden. Auch erste Energieanbieter folgen mittlerweile diesem Weg. Klärt dies im Vorfeld ab, bevor Ihr voreilig einen Vertrag unterschreibst und Euch unnötig lange an einen Anbieter bindet.
Lässt sich früher aus bestehenden Verträgen hinauskommen?
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, die Ihr in Euren bestehenden Verträgen findet, gilt bei einem regulären Vertragsverlauf ohne besondere Ereignisse. Es kann jedoch passieren, dass Euer Vertragspartner wesentliche Änderungen am bestehenden Vertrag vornehmen möchte. In diesem Fall wird ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ausgelöst, mit dem Ihr unabhängig von den im Vertrag genannten Fristen Euren Vertrag auflösen könnt. Die häufigsten Gründen für die Sonderkündigung sind in der Praxis:
- Preiserhöhung (z. B. für Euren Stromvertrag oder eine Versicherung)
- Anpassung der Leistungen (z. B. Anpassung der Versicherungssumme)
- Eintritt eines Schadenfalls bei einer Versicherung (Kündigungsrecht für beide Seiten)
Zögert in diesem Fall nicht, schnell auf das Schreiben Eurer Versicherung oder Eures Energieanbieters zu reagieren. Wichtig für die Sonderkündigung ist der Tag der Zustellung, nicht das Datum, zu welchem der Brief verfasst wurde. Kümmert Euch beim Wunsch nach einer Sonderkündigung möglichst schnell um einen Ersatz, damit Ihr nach den vier Wochen weiterhin einen guten Versicherungsschutz oder günstigen Stromtarif nutzt.
Im Regelfall setzt Euer Vertragspartner eine Kündigung in Schriftform voraus, Ihr müsst also ein Kündigungsschreiben als Brief verpassen. Einzelne Anbieter vertrauen mittlerweile auf eine Kündigung im Internet, für diese wird entweder Eure Unterschrift oder eine Identifizierung online benötigt.
Im Schreiben äußerst Ihr in wenigen Sätzen Euren Wunsch, einen bestehenden Vertrag fristgerecht zu kündigen. Zum einen muss deutlich werden, auf welchen Vertrag sich die Kündigung bezieht. Schreibt also in den Brief die Versicherungsnummer oder Eure Mobilfunknummer hinein. Außerdem ist es hilfreich, die reguläre Kündigungsfrist in den Brief hineinzusetzen. Dies ist bei einer Sonderkündigung sogar zwingend notwendig, damit Eurer Vertragspartner erkennt, dass Ihr Euch auf Euer Sonderkündigungsrecht beruft.
Sofern Ihr Eure Kündigung klassisch als Brief aufsetzt, ist außerhalb eine Unterschrift vom jeweiligen Vertragsnehmer notwendig. Um absolute Sicherheit zu haben, dass der Brief rechtzeitig bei Eurem Vertragspartner eingegangen ist, solltet Ihr diesen als Einschreiben verschicken.
Muss man bei allen Vertragsarten selbst kündigen?
Grundsätzlich bist Du rechtlich dazu verpflichtet, selbst einen von Dir abgeschlossenen Vertrag zu kündigen. Allerdings kannst Du unter Umständen jemand anderem die Vollmacht geben, sich um die Kündigung zu kümmern. Auch hierüber ist ein entsprechendes Dokument wie ein Vertrag aufzusetzen.
Ein typischer Fall ist die Suche nach einem neuen Strom- oder Gasversorger. Wenn Ihr den Wechsel zu einem neuen Energieanbieter plant, übernimmt dieser gerne als Kundenservice die Kündigung des alten Vertrags. Bei der Unterschrift des neuen Vertrags gebt Ihr diesem hierzu die Erlaubnis direkt mit. In diesem Fall müsst Ihr Euch nicht selbst Gedanken um Formalitäten und Kündigungsfristen machen, alles wird Euch durch den jeweiligen Anbieter abgenommen.