25. Juni 2020 – Sebastian Tegtmeyer
Bei gewerblichen Objekten kann es sich zum Beispiel um Lager- oder Produktionshallen handeln sowie um Bürogebäude oder aber Ladenlokale. Auch Ateliers und Praxisräume zählen zu diesen besonderen gewerblichen Immobilien, welche sich durch eine spezielle Gewerbefinanzierung ermöglichen lassen. Hier ist allerdings eine sehr umfangreiche Prüfung notwendig, welche unter anderem die Einstufung der Bonität des Antragsstellers sowie auch die Risikobewertung beinhaltet. Doch was genau wird benötigt, um schlussendlich auch eine Genehmigung einer solchen Finanzierung zu bekommen?
Wichtig ist es, dass die Unternehmenskennzahlen von den letzten drei Jahren komplett und somit lückenlos vorgelegt werden können. Dazu gehören neben den Bilanzen auch die GuV-Rechnung sowie weitere wichtige Kennzahlen, welche von den Banken benötigt werden. Je nachdem, zu welchem Kreditinstitut Interessenten gehen, sind noch weitere Datenerhebungen wichtig, um somit die Geschäftsaussichten besser beurteilen zu können.
Dazu zählen unter anderem das Branchenumfeld und die allgemeine wirtschaftliche Lage. Auch die lokalen Besonderheiten werden mittlerweile von zahlreichen Kreditinstituten mit unter die Lupe genommen, um auch wirklich auf Nummer sicher zu gehen. Des Weiteren verlangen viele Banken einen ausführlichen Businessplan, bevor sie Kredite gewähren. Kein Wunder, denn oftmals sind diese auch wesentlich höher als bei einem ganz normalen Kredit zum Kauf eines Eigenheims. So lässt sich die zukünftige Entwicklung vom betroffenen Betrieb besser einschätzen und sehen, ob die benötigten Zahlen und somit auch der Gewinn erreicht werden kann.
Ausschlusskriterien – wann bekommt man keinen Gewerbekredit?
Natürlich gibt es auch Situationen, in denen eine solche Finanzierung nahezu unmöglich ist. So zum Beispiel in bestimmten Branchen oder aber ohne das Vorhandensein des Eigenkapitals. Hier gibt es allerdings keine fixen Angaben, wann genau die Anfrage abgelehnt wird. Klar ist allerdings, dass die Bonität des Antragsstellers eine sehr wichtige Rolle spielt und sich die meisten Kreditinstitute bei einer schlechten Bonität für eine direkte Ablehnung entscheiden, ohne die Angaben und Inhalte weiter zu prüfen. Klar ist auch, dass, je unsicherer die Ertragsentwicklung für die kommenden Jahre ausfällt, auch die Risikobewertung schlechter ausfallen wird. Das betrifft natürlich auch das Eigenkapital, welches von einem Gewerbe mitgebracht wird. So wird das Eigenkapital nicht nur als Liquidität gesehen, sondern ebenfalls auch als eine Form der Betriebsmittel.
Kreditkonditionen und Förderungen prüfen
Wie bei den privaten Krediten, wird auch bei einer Gewerbefinanzierung empfohlen, die unterschiedlichen Möglichkeiten zu prüfen. Das betrifft auch die eventuellen Förderungen, wie zum Beispiel die Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder aber auch die sogenannten ERP-Gründerdarlehen, welche bei der Gründung eines Unternehmens besonders interessant sind. Für den Erhalt sind aber immer gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, ohne welche eine solche Förderung nicht genehmigt werden würden. Hier ist es sinnvoll, sich mit einem Berater zusammenzusetzen, welcher Interessenten zeigt, welche Förderungen interessant sind und in Frage kommen. Grundsätzlich sollte die Geschäftslage allerdings immer vielversprechend sein, da es ansonsten schnell schwer werden kann, einen Finanzierungspartner zu finden. Dabei sollten die Prüfungen allerdings nicht nur als reine Hindernisse gesehen werden, sondern ebenfalls als Sicherheit für beide Parteien. Fallen sie Prüfungen positiv aus, steht einer Gewerbefinanzierung nichts mehr im Weg.