Keine schwerwiegenden Fehler machen

Diese rechtlichen Aspekte sollten beim Immobilienverkauf immer berücksichtigt werden

Sobald es um rechtliche Fragen geht, haben die meisten Laien Verständnisprobleme. Das ist beim Immobilienverkauf nicht anders. Allerdings ist es ratsam, zumindest einige grundlegende Dinge zu wissen, um beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung keine schwerwiegenden Fehler zu machen.

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Andernfalls sind Rechtsstreitigkeiten fast schon vorprogrammiert. In diesem Artikel möchten wir uns mit einigen rechtlichen Aspekten befassen, die beim Immobilienverkauf auf keinen Fall außer Acht gelassen werden sollten.

Verkäufer haben Informationspflichten

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Verkäufer dazu verpflichtet, alle relevanten Informationen bezüglich des Zustands der Immobilie klar zu kommunizieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Schadensersatzklagen rechnen. Zudem haben Käufer sogar das Recht, von ihrem Kaufvertrag zurückzutreten. Wichtig sind beispielsweise ein aktueller Grundbuchauszug und ein Energieausweis, damit sich Käufer ein Bild über den Energieverbrauch des Objekts machen können. Im besten Fall liegt auch eine fundierte Immobilienbewertung mit Marktanalyse vor. Käufer können sich so schließlich sicher sein, dass das Objekt nicht zu einem überteuerten Preis verkauft wird, was zusätzliches Vertrauen schafft. Sollten Mängel übrigens bewusst verschwiegen werden, handelt es sich dabei um eine arglistige Täuschung, die ernste rechtliche Folgen mit sich ziehen kann.

Bei Gewinnen aus Verkäufen fallen unter Umständen Steuern an

Steuern sind wahrlich kein angenehmes Thema. Das ändert jedoch nichts daran, dass wir uns mit ihnen befassen müssen und selbst in unserem Programm haben wir uns bereits auf die ein oder andere Weise damit auseinandergesetzt. Ob die Gewinne aus einem Immobilienverkauf versteuert werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab. Wurde das Objekt nicht selbst genutzt und nach dem Erwerb innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft, wird Einkommenssteuer fällig. Wurde die Immobilie hingegen mindestens 2 Jahre vor dem Verkauf selber bewohnt, ist der erzielte Gewinn steuerfrei.

Käufer müssen bestehende Mietverträge übernehmen

Beim Thema Wohnen sind sich viele Käufer und Verkäufer unsicher, wie die Situation bezüglich bestehender Mietverträge aussieht. Im Grunde lässt sich das schnell beantworten, denn laut § 566 BGB gilt: „Kauf bricht nicht Miete.“ Im Endeffekt heißt das, dass alle Pflichten und Rechte des Vermieters beim Verkauf an den Käufer übergehen. Es ist daher ein Muss, alle Details genau zu besprechen, darunter beispielsweise, ab welchem Zeitpunkt die Mieteinnahmen an den Käufer gehen. Außerdem ist es auch wichtig, die Mieter über ihren neuen Vermieter zu informieren, denn nur so lassen sich unnötige Missverständnisse vermeiden.

Erstellung eines Kaufvertrags ist unabdingbar

Ein Kaufvertrag ist in gewisser Weise die rechtliche Grundlage für den Verkauf einer Immobilie. Er dient unter anderem der Bezeichnung von Kaufpreis, Vertragsparteien und Verkaufsobjekt. Des Weiteren werden die Hauptpflichten der Parteien, der Zeitpunkt der Übergabe und Fragen bezüglich der Haftung vereinbart. Wie viele und welche Informationen ein Kaufvertrag letztendlich umfasst, hängt von den Vereinbarungen der beiden Parteien ab. Nachdem der Kaufvertrag erstellt wurde, informiert der Notar bei der notariellen Beurkundung sowohl den Käufer als auch den Verkäufer über den konkreten Inhalt.

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