Den Überblick behalten
Schritt für Schritt durch den Behördendschungel: Was Angehörige im Todesfall wissen müssen
Ein Todesfall in der Familie ist ein emotionaler Ausnahmezustand. Doch während man noch versucht, das Unfassbare zu begreifen, klopft bereits die Bürokratie an die Tür. In Deutschland müssen innerhalb der ersten Stunden und Tage wichtige Weichen gestellt werden.

Die ersten Stunden: Unmittelbare Dokumente
Der Totenschein: und stellt die offizielle Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument ist die Basis für alles Weitere. Ohne Totenschein darf kein Bestatter tätig werden.Der Arzt führt eine Leichenschau durch Personalausweis: Haltet den Ausweis des Verstorbenen bereit, damit der Arzt die Identität zweifelsfrei feststellen und die Daten korrekt in den Totenschein übertragen kann. Sollte der Ausweis nicht auffindbar sein, hilft oft eine Meldebescheinigung oder der Reisepass weiter.
Der Gang zum Standesamt: Die Sterbeurkunde
Bei Ledigen: Die Geburtsurkunde des Verstorbenen.Bei Verheirateten: Die Heiratsurkunde (oft im Stammbuch zu finden) oder ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch.Bei Verwitweten: Die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Ehepartners.Bei Geschiedenen: Die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil (unbedingt auf den sogenannten Rechtskraftvermerk achten).
Versicherungen und Finanzen
Lebens- und Unfallversicherungen: Diese Verträge haben oft sehr kurze Meldefristen, die teilweise nur 24 bis 72 Stunden betragen. Eine verspätete Meldung kann im schlimmsten Fall den Leistungsanspruch gefährden.Krankenkasse: Die Krankenkassenkarte muss zeitnah zurückgegeben oder entwertet werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Todestag, doch für mitversicherte Familienmitglieder muss der Versicherungsschutz ggf. neu geklärt werden.Rentenversicherung: Das Rentenservice-Zentrum der Deutschen Post muss zeitnah informiert werden. Dies verhindert unberechtigte Überzahlungen, die später mühsam zurückgefordert werden müssten. Ehepartner können hier zudem das sogenannte , bei dem die volle Rente des Verstorbenen für drei Monate weitergezahlt wird.„Sterbevierteljahr“ Banken: Kreditinstitute sperren Konten oft, sobald sie vom Tod erfahren. Hier wird die Sterbeurkunde sowie (falls vorhanden) eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ benötigt, um laufende Kosten wie Miete oder Strom weiterhin begleichen zu können.
Verträge und Abonnements (Der digitale Nachlass)
Mietvertrag: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.Energieversorger: Notiert euch bei der Wohnungsbegehung die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser und meldet diese den Versorgern, um korrekte Endabrechnungen zu erhalten.Abos & Mitgliedschaften: Denkt an das Fitnessstudio, lokale Zeitungen, den ADAC sowie digitale Dienste wie Netflix, Spotify oder Amazon Prime. Hier reicht oft eine formlose Mail mit Kopie der Sterbeurkunde.Social Media: Profile bei Facebook, Instagram oder LinkedIn müssen entweder gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden.
Das Erbe: Testament und Erbschein
Nachlassgericht: Liegt ein Testament vor? Dieses muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
Erbschein beantragen: Dies geschieht beim zuständigen Amtsgericht. Achtung: Ein Erbschein kostet Gebühren, die sich nach dem Wert des Erbes richten.
Vorsorge zu Lebzeiten: Den Hinterbliebenen die Last nehmen
Der Vorsorgeordner: Anlage einer zentralen Mappe, die alle relevanten Versicherungsunterlagen, Rentenbescheide, Geburts- und Heiratsurkunden sowie eine Liste aller laufenden Verträge und Mitgliedschaften enthält.Digitaler Nachlass: Erstellung einer Übersicht über digitale Accounts und sichere Hinterlegung der Zugangsdaten, damit soziale Netzwerke, Cloud-Dienste und Abonnements problemlos verwaltet oder gekündigt werden können.Finanzielle Absicherung: Bestattungskosten bewegen sich oft im hohen vier- oder fünfstelligen Bereich. Eine nimmt den Hinterbliebenen diese Sorge ab und stellt sicher, dass der Abschied nach den eigenen Wünschen finanziert ist.finanzielle Absicherung durch eine Sterbegeldversicherung Rechtliche Dokumente: Hinterlegung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. So wird sichergestellt, dass der eigene Wille respektiert wird und Vertrauenspersonen in schweren Momenten handlungsfähig bleiben.