02. Juni 2025 – Chiara-Lee Haartje
Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für 2024 bis 31. Juli 2025 einreichen – sonst drohen hohe Verspätungszuschläge. Wer freiwillig abgibt, kann bares Geld sparen. Hilfe bieten Steuerprofis wie die VLH. Jetzt informieren und Fristen einhalten!
Steuererklärung 2024: Was jetzt wichtig ist
Der Countdown läuft: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und keine professionelle Hilfe nutzt, muss diese bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Sonst droht ein saftiger Verspätungszuschlag.
Nicht jeder ist verpflichtet, aber viele sollten: Eine Steuererklärung ist unter anderem Pflicht, wenn du zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 Euro im Jahr verdienst (z. B. durch Mieteinnahmen oder Renten), mehrere Arbeitgeber hast oder bestimmte Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erhältst.
Frist versäumt? Dann wird es teuer
Wer seine Steuererklärung zu spät einreicht, riskiert Verspätungszuschläge: Diese betragen mindestens 25 € pro Monat und können im Extremfall bis zu 25.000 € kosten. Die Höhe hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Nachzahlung ist – und ob das Finanzamt Ermessen walten lässt.
Beispielrechnung
Angenommen, ihr müsst 300 € Steuern nachzahlen und ihr gebt eure Erklärung drei Monate zu spät ab. Das ergibt einen Zuschlag von 75 € (3×25 €), also insgesamt 375 € inklusive Nachzahlung.
Wer sich helfen lässt, hat länger Zeit
Wer seine Steuer über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH erstellen lässt, hat bis zum 30. April 2026 Zeit – fast neun Monate mehr. Diese verlängerte Frist gilt aber nur noch für 2024, ab 2025 gelten wieder reguläre Termine.
Auch wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Beispiel: Die Steuererklärung für 2021 kann noch bis zum 31. Dezember 2025 abgegeben werden.
Warum sich eine freiwillige Erklärung oft lohnt
Die VLH empfiehlt, auch ohne Pflicht jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Viele Angestellte erhalten eine Rückerstattung vom Finanzamt – bares Geld, das andernfalls verschenkt wird.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Mit über 1 Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bietet er fachkundige Unterstützung rund um Steuererklärungen, Rückerstattungen und Steuerbescheide.
(Quelle: dpa)