31. August 2021 – Maja Caterina Woltemath (deaktiviert)

Das Bundestags-ABC

Alle Begriffe, die ihr zur Bundestagswahl kennen müsst

Es ist bald soweit! Am 26. September findet die Bundestagswahl statt. Eine alphabetische List mit allen wichtigen Begriffen der Wahl, findet ihr hier bei uns.

Wahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021
Foto: Shutterstock

"A" wie Absolute Mehrheit

Die absolute Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Person oder eine Partei mehr als die Hälfte aller Stimmen erzielt.

"B" wie Briefwahl

Wer seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, zum Beispiel wenn man coronabedingt Menschenversammlungen meiden möchte, kann auf Antrag bereits vor der Wahl per Brief abstimmen.

"D" wie Direktmandat

Die Hälfte der Abgeordneten kommt über ein Direktmandat in den Bundestag. Ein Direktmandat erhalten die Bewerber, die die meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis bekommen und somit direkt ins Parlament gewählt werden. Wenn zwei Kandidaten dieselbe Stimmenanzahl erhalten, wird ausgelost. Auch parteilose Personen können mit dem Direktmandat in den Bundestag gewählt werden.

"E" wie Erststimme

Bei der Bundestagswahl haben alle Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Der oder die Wahlkreisabgeordnete werden mit der Erststimme direkt ins Parlament gewählt. Es genügt eine relative Mehrheit um dieses Mandat zu gewinnen. Die Direktkandidaten, die gewonnen haben werden bei der Sitzverteilung als erste berücksichtigt, so haben sie einen Platz im Bundestag sicher.

"F" wie Fünf-Prozent-Hürde

Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen nicht in den Bundestag ein.

"G" wie Grundmandat

Durch die Grundmandatsklausel wird die Fünf- Prozent-Hürde außer Kraft gesetzt. Wenn eine Partei nämlich mindestens drei Direktmandate gewinnt, darf sie gemäß dem Zweitstimmenanteil in den Bundestag einziehen.

"H" wie Hochrechnungen

Um nach einer Wahl schnell ein vorläufiges Ergebnis zu bekommen, nutzt man die Hochrechnung. Sobald in einigen Bezirken die Stimmen fertig ausgezählt wurden, können Experten ziemlich genau abschätzen und "hochrechnen", wie am Ende das Wahlergebnis aussehen wird. Diese Computerrechnungen sind mittlerweile zwar ziemlich genau, doch für ein endgültiges Ergebnis muss man abwarten bis alle Stimmen ausgezählt sind.

"I" wie Imperatives Mandat

Wie so viele Bezeichnungen stammt auch dieses Wort aus dem Lateinischen und bedeutet "Auftrag", "Weisung". Ein gewählter Abgeordneter hat von seinen Wählerinnen und Wählern einen Auftrag erhalten und soll diese Interessen im Parlament vertreten. Das imperative Mandat bindet Abgeordnete an den Wählerwillen oder an Weisungen der Fraktion. Auf Bundesebene ist das imperative Mandat jedoch unzulässig.

"J" wie Jungwähler

Gemeint sind Wähler und Wählerinnen zwischen 18 und 25 Jahren. Rund drei Millionen junge Menschen dürfen dieses Jahr erstmals den Bundestag wählen. Mehrheitlich sind die Jungwähler grün.

"K" wie Koalition

Meistens schafft es eine Partei nicht, die absolute Mehrheit im Bundestag zu erreichen. Um diese zu erreichen, bildet sie mit einer Partei ihrer Wahl eine Koalition, die dann die Mehrheit hat.

"L" wie Landesliste

Dank der Landesliste können auch Parteimitglieder ein Mandat erhalten, die als Direktkandidat geringere Erfolgschancen gehabt hätten. Sie werden in geheimen Abstimmungen von den Parteien aufgestellt und enthalten die Kandidaten, die einen Platz im Bundestag anstreben. Je nach Platzierung auf der Liste steigt oder sinkt die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich ins Parlament zu kommen.

"M" wie Mandat

"Mandat" steht für das Amt und die Aufgabe eines Abgeordneten. Dabei haben die Bundestagsabgeordneten ein sogenanntes freies Mandat, wodurch sie nur ihrem Gewissen verpflichtet und prinzipiell nicht an Richtlinien ihrer Partei gebunden sind.

"N" wie Nichtwähler

Nichtwähler sind wahlberechtigte Personen die sich nicht an der Wahl beteiligen. Bei der Wahl 2017 wählten 24,4 Prozent der Wahlberechtigten nicht. 2013 waren es sogar 28,5 Prozent die nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten.

"O" wie Opposition

Die Opposition formt das Gegengewicht zur Bundestagsmehrheit. Die Abgeordneten die nicht zur regierenden Koalition gehören bilden die parlamentarische Opposition. Aktuell regiert eine Große Koalition aus SPD und CDU. Die stärkste Oppositionspartei ist die AfD mit 12,4 Prozent. Danach folgt die FDP mit 11,2 Prozent, die Linke mit 9,7 Prozent und die Grünen mit 9,4 Prozent. Die Opposition hat die Aufgabe, genau hinzuschauen, wie die Regierung arbeitet und kann andere Lösungen anbieten. Beispielsweise in Form von Gesetzesentwürfen.

"P" wie Parlament

Das Wort "Parlament" kommt von dem französischen Wort "parler" (Deutsch: "sprechen"). Im Parlament sitzen die Abgeordneten, die man auch "Volksvertreter/innen" nennt. Für das ganze Land ist das Parlament der Deutsche Bundestag. Dazu kommen auf Länderebene die jeweiligen Landesparlamente.

"Q" wie Qualifizierte Mehrheit

Bei politischen Abstimmungen gibt es immer verschiedene Mehrheiten. Bei manchen Abstimmungen im Parlament muss eine sogenannte qualifizierte Mehrheit erreicht werden. Dann ist genau festgelegt, wie groß die Mehrheit sein muss, damit ein Beschluss gültig wird. Der Anteil kann zum Beispiel auch eine Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit sein.

"S" wie Stimmensplitting

Seit 1953 können die Wähler ihre Stimmen "splitten" (Deutsch: aufteilen). Bedeutet, sie wählen mit ihrer Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste von verschiedenen Parteien. Mit dem Stimmensplitting kann der Wähler oder die Wählerin beispielsweise eine bestimmte Koalition fördern, indem er der größeren Partei die Erst- und der kleineren die Zweitstimme gibt.

"T" wie Termin

Den Termin der Bundestagswahl - der 26. September 2021 - legt der Bundespräsident in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern fest. Diesbezüglich gibt es strenge Vorgaben: in Artikel 39 bestimmt das Grundgesetz, dass die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattzufinden hat.

"U" wie Ungültige Stimmzettel:

Die Stimmen bei der Bundestagswahl sind ungültig wenn der Stimmzettel

-keine Kennzeichnung enthält

-nur eine Stimmabgabe enthält

-nicht amtlich hergestellt ist

-den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt

-für einen anderen Wahlkreis gültig ist (nur die Erststimme ist ungültig)

"V" wie Volksentschied

Nimmt der Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm auf Wunsch des Volkes zugeleitet wurde, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet spätestens sechs Monate nach Ablauf der Frist ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.

"W" wie Wahlgeheimnis

Jeder Wähler, jede Wählerin muss seine Stimme so abgeben können, dass niemand nachprüfen kann, wie man sich entscheidet oder entschieden hat. Das ist ein wichtiger Wahlgrundsatz. Um bei der Stimmabgabe unbeobachtet zu sein, muss der Wahlvorstand entsprechende Vorkehrungen treffen. Es darf auch keine nachträgliche Kontrolle des Stimmverhaltens möglich sein.

"Z" wie Zweitstimme

Die Zweitstimme ist die wichtigere der beiden Stimmen. Auf sie kommt es an, wenn es um die Sitzverteilung im Bundestag geht. Hier wird kein direkter Kandidat, sondern bestimmt, wie viele Sitze eine Partei innerhalb des Bundestages erhält. Je nach Menge der Zweitstimmen berechnet sich die Zahl derer, die von der Landesliste der Partei für den Bundestag benannt werden.

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