08. September 2021 – Linda Shllaku (deaktiviert)
Die Bundestagswahl steht an! Und manchmal ist ganz schön kompliziert erklärt, was das eigentlich ist. Wir erklären euch, was da eigentlich hinter steckt.
Alle Menschen, die über 18 Jahre alt sind und in Deutschland geboren wurden oder die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen wählen gehen. Im Wahllokal erhalten die Wähler dann einen Stimmzettel. In einer Wahlkabine, die nur der Wähler von innen sieht, kann dann gewählt werden. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen. Heißt: Jeder Wähler kann geheim auf seinem Zettel zwei Kreuze machen.
Aber, wofür eigentlich die Kreuze?
Die zwei Kreuze nennt man auch Erststimme und Zweitstimme. Mit der Erststimme hat der Wähler die Möglichkeit, einen Politiker aus dem eigenen Wahlkreis zu wählen. Das ist der Ort, an dem der Wähler selbst wohnt. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland 299. Für jeden einzelnen Wahlkreis können sich die Politiker der Parteien zur Wahl stellen – aber nur einer von ihnen kann gewinnen. Der Gewinner zieht dann direkt in den Bundestag ein, das nennt man auch Direktmandat. Mit diesem Direktmandat wird sichergestellt, dass alle Regionen in Deutschland im Bundestag vertreten sind.
Die Zweitstimme wird einer Partei gegeben. Sie entscheidet über die Aufteilung der Sitze im Bundestag. Erhält eine Partei mehr Zweitstimmen, bekommt sie auch mehr Plätze für ihre Politiker im Bundestag. Um in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten. Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings: Schafft es eine Partei nicht 5 Prozent der Stimmen zu erhalten, allerdings 3 Direktmandate zu ergattern, kommt sie trotzdem in den Bundestag.
Um wirklich regieren zu können, muss eine Partei mehr als die Hälfte der Parlamentssitze bekommen. Das ist nur sehr selten der Fall. Deshalb schließen sich meist mehrere Parteien zusammen, um eine sogenannte „Koalition“ zu bilden. Die restlichen Parteien bilden die „Opposition“.
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