23. September 2021 – Linda Shllaku (deaktiviert)
Kurz vor der Wahl krank zu werden ist ärgerlich. Dennoch kein Grund nicht wählen zu gehen - denn im Einzelfall ist das auch noch am Wahltag möglich.
Kurz vor der Wahl kann ein positiver Corona-Test den Gang zur Wahlurne fast unmöglich machen. Was passiert beispielsweise, wenn man kurz vor der Wahl erkrankt? Darf ich dann trotzdem ins Wahllokal und meine Stimme abgeben, oder muss das jemand anderes für mich erledigen?
Briefunterlagen können normalerweise noch bis zum Freitag vor der Wahl um 18 Uhr beantragt werden. Anders sieht es aus, wenn jemand am Wahltag eine plötzliche Erkrankung nachweisen kann. Nach Angaben des Bundeswahlleiters besteht dann nämlich die Möglichkeit, bis 15 Uhr bei der Gemeindebehörde einen Wahlschein zu beantragen. Möglich ist dies per Mail - telefonisch ist die Beantragung leider unzulässig.
Sind die Unterlagen beantragt, müssen sie beim zuständigen lokalen Wahlamt abgeholt werden. Mit einer Vollmacht können das auch andere Personen für einen tun. Auch der Nachweis über die Quarantänepflicht muss mitgebracht werden. Zuhause kann der Stimmzettel dann ausgefüllt werden und in den Umschlag gesteckt werden. Anschließend muss der Wahlbrief zum zuständigen Wahlamt gebracht werden - und zwar bis 18 Uhr. Der Gang zum Wahllokal zählt nicht.
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