Dürfen jetzt alle Geschäfte öffnen?

Auch Oberverwaltungsgericht kippt 800-Quadratmeter-Regelung

Am Dienstagabend (05.05.) hat auch das Hamburger Oberverwaltungsgericht dem Eilantrag einer Ladenbesitzerin Recht gegeben. Dürfen damit auch größere Geschäfte sofort wieder öffnen?

Hamburger Innenstadt mit vielen Menschen in der Moenckebergstrasse
Foto: Albert Pego, Shutterstock

Nachdem die 800-Quadratmeter-Verfügung bereits in mehreren Bundesländern gekippt wurde, da es eine nicht zumutbare Beschränkung der Berufsfreiheit bedeuten würde, hat nun auch in Hamburg das Oberverwaltungsgericht die Regelung gekippt. Das Gericht gab am Dienstagabend (05.05.) dem Eilantrag einer Klägerin, die über zwei Sportgeschäfte in der Hamburger Innenstadt verfügt Recht. Doch dürfen damit jetzt wieder aller Geschäfte öffnen?

Gericht gibt Klägerin Recht

Die Stadt teilt in einem Statement kurz nach dem Urteil nur recht dürr mit: "Das Verwaltungsgericht hat mit heute veröffentlichtem Beschluss dem Eilantrag einer Betreiberin zweier Sportwarengeschäfte in Hamburg – verbunden mit Maßgaben zum sicheren Betrieb - stattgegeben, mit dem sich diese gegen die Flächenbeschränkung für ihre Einzelhandelsgeschäfte gewandt hatte." Schon mehrfach hatte es vor Gericht Zoff um die Regelung gegeben. Die momentan gültigen Corona-Beschränkungen untersagen den Betrieb Geschäften, wenn deren Verkaufsfläche über 800 m² liegt.

Richter können Argumentation der Stadt nicht folgen

Dies sei laut Senat notwendig, um unkontrollierbare Menschenansammlungen in den Geschäften zu vermeiden und damit den Infektionsschutz zu bewahren. Doch wie schon das Verwaltungsgericht folgt auch das Oberverwaltungsgericht als nächsthöherer Instanz dieser Argumentation nicht. Damit verletzte man die Klägerin stattdessen in ihrer Berufsfreiheit. Laut Urteil habe die Stadt zwar "einen erheblichen Spielraum", um die Pandemie einzugrenzen. "Ihn trifft allerdings eine erweiterte Pflicht dazu, sein Vorgehen zu begründen und die Einhaltung der bundesgesetzlichen Vorgaben darzulegen. Daran fehlt es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts." Weder den Materialien zu der Coronavirus-Eindämmungsverordnung noch den Angaben der Stadt ließe sich entnehmen, welches Gesamtkonzept, an dem sich die einzelnen von ihr ergriffenen Maßnahmen zu messen hätten, sie verfolgt. Insbesondere ist weder erkennbar, ob eine zu bestimmende Zahl von Erkrankungen hingenommen werden sollte noch auf welchen Zeitraum möglicher Freiheitseinschränkungen das Gesamtkonzept der Stadt ausgelegt sei.

Stadt will gegen Urteil vorgehen

Doch dürfen damit jetzt alle Läden, auch Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern, wieder öffnen? Die schnelle Antwort: Nein. Die Stadt hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Zugleich hat sie beim Gericht erneut beantragt, dass es bis zu einem abschließenden Urteil bei der bestehenden Regelung bleibt. Bereits beim ersten Verfahren war dem Gericht dieser Linie gefolgt und hatte die Läden nicht wieder öffnen lassen. Über diese Beschwerde und ob größere Geschäfte bald wieder öffnen dürfen, will das Oberverwaltungsgericht kurzfristig entscheiden. Bis dahin bleibt aber erst einmal alles beim Alten - und damit zu.

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