18. Juni 2020 – Sebastian Tegtmeyer

Großveranstaltungen, Schule, Tests

Bund und Länder beschließen gemeinsamen Kurs

Corona Life, Normal Life, Würfel
Foto: FrankHH, Shutterstock

Nach längerem Streit herrscht Einigkeit: Bund und Länder haben sich am Mittwoch vorerst wieder auf eine gemeinsame Grundstrategie in der Corona-Pandemie verständigt. Der Kompromiss setzt etwa neben der bundesweiten Fortsetzung des Mindestabstands, verstärkten Hygiene-Maßnahmen sowie dem Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ein weiteres Verbot für Großveranstaltungen - mit denkbaren Ausnahmen. Die müssen laut dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet von Fall zu Fall entschieden werden. Der CDU-Vize sagte am Mittwoch nach dem Treffen: "Was sicher auf absehbare Zeit nicht geht, sind Großpartys, sind Ischgl-Ereignisse oder etwas Ähnliches, wo Alkohol und Enge miteinander verbunden sind."

Von Fall zu Fall entscheiden

Aber etwa Konzertveranstaltungen, bei denen man wisse, wer teilnehme, wie die Abstände untereinander seien - "über sowas wird man nachdenken können. Und das liegt dann an jedem Gesundheitsamt zu beurteilen, sind die Konzepte so, dass man so etwas genehmigen kann", argumentierte der Bewerber um den CDU-Vorsitz. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte mit Blick auf das Veranstaltungsverbot, Ende Oktober sollte Bilanz gezogen und neu überlegt werden.

Wesentliche Beschlüsse

  • Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen vorerst fest: 1,5 Meter Abstand, verstärkte Hygiene, Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen, Kontaktbeschränkungen.
  • Bei höherem Infektionsgeschehen können weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden.
  • Die Länder streben an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren und zeitnah auch zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote.
  • Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste oder Kirmesveranstaltungen bleiben noch bis mindestens Ende Oktober verboten. Dies gelte für solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sei.
  • Die Kapazitäten für gezielte Testungen, vor allem in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen, sollen ausgebaut werden.

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