Sport, Treffen, Restaurants

Hamburg lockert Coronabeschränkungen weiter

Auch Hamburg zieht nach und lockert das öffentliche Leben weiter. Am Dienstag (12.05.) hat der Senat das neue Maßnahmenkonzept präsentiert.

Rathaus Hamburg Rathausmarkt Luftaufnahme
Foto: carol.anne, Shutterstock

Der Senat macht den Weg frei hin zu weiteren Lockerungen in der Coronakrise. Am Dienstag (12.05.) präsentierten die Politiker im Hamburger Rathaus ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem das öffentliche Leben wieder etwas mehr zur Normalität zurückkehren soll. Von Normalität ist man jedoch immer noch weit entfernt. Die Lockerungen seien nur durch die Disziplin der Menschen möglich geworden, die mit Abstandhalten und Kontaktbeschränkungen dafür gesorgt hätten, dass die Zahl der Neuinfektionen stark zurückgegangen sei, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Dennoch sei Hamburg auch mit den neuen Lockerungen "auf der vorsichtigen Seite" und werde es auch bleiben.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Hamburg folgt bei den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen der Bundesvorgabe. Wie Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte, dürfen sich bereits ab Mittwoch (13.05.) auch wieder Mitglieder zweier unterschiedlicher Haushalte treffen ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten zu müssen. Bislang war dies nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder alleine mit einer Person aus einem anderen Haushalt möglich. Zudem dürfen ab dem 18. Mai Menschen in Pflegeheimen unter strengen Auflagen wieder von Angehörigen besucht werden. Dabei sei allerdings "äußerste Vorsicht geboten", wie Prüfer-Storcks betonte. Die Besuchserlaubnis gelte für eine definierte Person mit Mund-und-Nasenschutz und begrenze sich auf einen Besuch von maximal einer Stunde pro Woche.

Wichtige Regelungen bleiben bestehen

Weiterhin gelten die allgemeinen Grundsätze für Kontaktbeschränkungen, wonach Personen grundsätzlich 1,50 Meter Abstand halten sollen. Diese Kontaktregel ist grundlegend auch für alle anderen Bereiche. Ebenso gelten die Regelungen zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung, zum Beispiel im ÖPNV und im Einzelhandel in vollen Umfang fort.

Kinder- und Jugendarbeit darf Betrieb wieder aufnehmen

Staatliche und private Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen von Sprach-, Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern dürfen Angebote unter Auflagen durchführen, wenn:

  • maximal 15 Personen in einer Lerngruppe sind,
  • die Teilnehmer schriftlich registriert werden und die Aufzeichnungen vier Wochen aufbewahrt werden,
  • die Lerngruppen nicht durchmischt werden und keine lerngruppenübergreifenden Aktivitäten stattfinden,
  • durch die Pausenregelung Gemeinschaftsräume und -flächen zeitversetzt betreten werden,
  • Teilnehmer mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht betreten,
  • der Mindestabstand eingehalten und die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts beachtet werden.

Ebenso dürfen Volkshochschulen, Angebote von Sprach-, Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern, Literaturhäuser, private Bildungseinrichtungen (einschließlich Fahrschulen) wieder unter Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen und Angebote erbringen. Ebenso werden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder erlaubt.

Musikschulen, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Anbieter von künstlerischen Bildungsangeboten wie Ballettschulen, Kinderschauspielschulen sowie selbständige künstlerische Lehrer, können ihre Leistungen an wechselnden Orten anbieten, wenn sie die Einhaltung eines von ihnen erstellten und dokumentierten Konzepts zum Infektionsschutz gewährleisten.

Auch große Geschäfte dürfen öffnen

Die Regelung, dass nur Geschäfte bis einer Verkaufsfläche von bis zu maximal 800 Quadratmetern öffnen durften, hatte in den letzten Wochen zu viel Unverständnis und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Mehrfach hatten Verwaltungsgerichte die Regelung gekippt, wogegen die Stadt Beschwerde eingelegt hatte. Jetzt kippt die Stadt die Regelung selbst. Auch in Hamburg dürfen also wieder Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern ab Mittwoch öffnen. Allerdings dürfe pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens ein Kunde eingelassen werden.

Restaurants öffnen unter Auflagen

Restaurants sollen ebenfalls ab Mittwoch wieder öffnen dürfen. Allerdings müsse zwischen den Gästen der 1,50-Mindestabstand zwingend eingehalten werden, sagte Prüfer-Storcks. Restaurants und Lokale dürfen ihre Gäste drinnen und draußen bewirten. Auch in Hamburg gilt, dass bis zu zwei Familien an einem Tisch sitzen dürfen. Die Bedienungen müssten einen Mund-Nase-Schutz tragen. Büffets dürfen nicht angeboten werden. Die Kontaktdaten der Gäste müssen registriert werden. Ausgenommen von den Lockerungen sind aber weiterhin Clubs und Diskotheken. Wie es hier weitergehen wird, steht noch nicht fest.

Tourismus kann wieder starten

Hotels und Ferienwohnungen dürfen für Touristen wieder öffnen. Folgende Vorgaben müssen dabei eingehalten werden:

  • Übernachtungsangebote sind auf 60 Prozent der Zimmerkapazität beschränkt.
  • Gemeinschaftlich genutzte Wellnessbereiche wie Sauna oder Schwimmbad bleiben geschlossen.
  • Der Anbieter ist verpflichtet, zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionswegen die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen und vorzuhalten.
  • Es gelten die allgemeinen Abstandsgebote innerhalb der Gebäude

Wichtig ist auch, dass Wohnraum in Wohngebäuden nicht für touristische Zwecke überlassen werden darf. Schlafsäle für mehr als vier Personen dürfen nicht geöffnet werden. Zudem sind Fahrten mit Bussen und Ausflugsschiffen wieder zu touristischen Zwecken erlaubt. Es darf nur eine Belegung von bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazitäten erfolgen. An Bord ist der Abstand von 1,50 Meter einzuhalten und Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Sportanlagen öffnen wieder

In Hamburg sind ab Mittwoch zudem alle Sportarten im Freien mit Abstand wieder möglich. Das bedeute auch, dass alle Außensportanlagen wieder öffnen dürfen, sagte Innen- und Sportsenator Andy Grote am Dienstag bei der Vorstellung des Lockerungspaketes. Anbieter von Sportangeboten müssen das Infektionsrisiko durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren. Der Wettkampfbetrieb ist nach wie vor nicht zulässig. Nicht zulässig ist auch die Nutzung von Umkleideräumen, Clubräumen und Duschen. Erlaubt ist ab morgen der Trainingsbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten.

Auch Nagel- und Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen

Auch Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, dürfen ihre Leistungen ab sofort wieder anbieten. Hierfür müssen sie zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionswegen die Kontaktdaten ihrer Kunden erfassen und vorhalten. Des Weiteren ist ein Infektionsschutzkonzept vorzulegen. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung und bei gesichtsnahen Dienstleistungen, etwa der Gesichtskosmetik, eine Atemschutzmaske der Klasse FFP-2 sowie eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild tragen.

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