Hamburg sieht sich in der Pflicht für diejenigen Unternehmen, die durch Verfügungen des Senats in die Klemme geraten. Um ihnen zu helfen, greift der Senat tief in die Tasche.
Hamburg legt ein eigenes Hilfsprogramm für coronageschädigte Selbstständige und Kleinunternehmer auf. Sie sollen gestaffelte Zuschüsse von 2.500 Euro für Ein-Mann-Betriebe und bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern erhalten, teilten die zuständigen Senatoren Andreas Dressel, Carsten Brosda (beide SPD) und Michael Westhagemann (parteilos) am Donnerstag, den 19. März 2020, in Hamburg mit.
Umfangreiches Maßnahmenpaket
Ein vorläufiges Zehn-Punkte-Programm, das in Teilen noch am Freitag, 20. März 2020, vom Senat beschlossen werden muss, enthält zudem weitere Maßnahmen wie Kredite und Stundungen von Steuern, Gebühren und Gewerbemieten in städtischen Gebäuden. Dabei sollen die Zins- und Tilgungsbedingungen für die Kredite so ausgestaltet werden, dass sie die Unternehmen möglichst wenig belasten - bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen.
Anträge können zeitnah eingereicht werden
Anträge und Bewilligungen starten in der nächsten Woche, wenn die angekündigten Hilfsmaßnahmen des Bundes beschlossen sind. Hamburg wolle die Hilfen des Bundes konkretisieren und ergänzen. Über die Kosten konnte Finanzsenator Dressel noch keine abschließenden Aussagen machen, doch rechne er vorsichtig und vorläufig mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag.
An alle betroffenen Hamburger gerichtet
"Die Hilfe dieses Schutzschirms geht an diejenigen Unternehmen und Selbstständigen, die von den Generalverfügungen des Senats betroffen sind", sagte Dressel. Das seien zum Beispiel Einzelhändler oder Gastronomen, die ihre Läden und Restaurants schließen und so auf Einnahmen verzichten mussten, bei weiter laufenden Kosten. Nicht berechtigt sind Unternehmen, die weiterarbeiten können, also zum Beispiel Internet-Startups.
Auch kulturelle Einrichtungen bekommen Hilfe
Zusätzlich stellte Dressels Behörde zehn Millionen Euro für die Personal- und Sachausstattung der Gesundheitsämter bereit und 25 Millionen Euro für ein Hilfspaket Kultur. "Wir werden damit diejenigen kulturellen Institutionen unterstützen, die wir ohnehin fördern", sagte Kultursenator Brosda. Wer Kultur ohne staatliche Förderung anbiete, falle unter das allgemeine Hilfspaket wie andere Unternehmen und Selbstständige. Unterstützt werden Kulturbetriebe, die fortlaufende Belastungen tragen müssen, denen keine Einnahmen mehr gegenüberstehen.
Können auch Externe Geld bekommen?
Unklar ist noch, ob auch Personen das Geld beantragen können, die nicht in Hamburg leben, aber gleichwohl von den Verfügungen des Senats betroffen sind. Das sind zum Beispiel Schausteller von außerhalb, für die der Frühjahrsdom ausgefallen ist. Die Behörden erwägen, einen zusätzlichen Dom im Spätsommer oder Herbst abzuhalten und dabei auf Standgebühren zu verzichten oder sie zu stunden - wenn bis dahin die gesundheitliche Lage wieder entspannt ist.