Das Coronavirus zwingt uns mehr oder weniger ins Homeoffice. Aber kann man das Arbeiten von Zuhause eigentlich steuerlich absetzen?
Viele Arbeitnehmer arbeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in den eigenen vier Wände. Da wird das Laptop auf den Schreibtisch gestellt, die kleine Lampe wird angeknipst und die gewohnte Arbeit wird aus dem eigenen Homeoffice erledigt. Aber kann man die anfallenden Kosten eigentlich steuerlich absetzen? Schließlich ist nun nicht nur der Internetverbrauch erhöht, sondern auch die Stromkosten. Wie ihr euer Homeoffice von der Steuer absetzen könnt, lest ihr hier.
Homeoffice: Nachweis wird benötigt
Die gute Nachricht: Das Arbeiten aus dem Homeoffice ist steuerlich absetzbar. Hierzu muss der Arbeitnehmer allerdings nachweisen können, dass der Arbeitgeber die Arbeit von Zuhause angeordnet hat. Das bedeutet: Es darf nicht möglich sein, auch woanders arbeiten zu können – und während der Corona-Krise ist das ja in den meisten Fällen so.
Voraussetzung: Eigenes Arbeitszimmer
Allerdings kann man die Kosten nur von der Steuer absetzen, wenn der Arbeitnehmer zuhause über eine zusätzliche Räumlichkeit verfügt. Nur ein Arbeitszimmer kann somit versteuert werden, damit eine Trennung zu Privaträumen vorliegt. Die Regelung mit Durchgangszimmern, offenen Galerien oder Fluren zu umgehen, ist leider nicht möglich. Das heißt tatsächlich: Wer aus seinem Wohnzimmer arbeitet, kann das Homeoffice nicht von der Steuer absetzen.
Pro Tag Mehrkosten von einem Euro
Das Vergleichsportal Verivox rechnete aus, welche Mehrkosten eigentlich vom Arbeitnehmer getragen werden müssen, wenn man nur einen Tag von zuhause aus arbeitet. Dabei kam ein Betrag in Höhe eines Euros bei heraus. Summiert man diese Tage, hat man doch ganz schnell eine beachtliche Summe. In den meisten Fällen trägt der Arbeitgeber leider nicht diese Kosten.
Berücksichtigung von Arbeitsecken: Antrag an Regierung und Finanzminister
Die Vereinige Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) rief die Regierung im Zuge der Corona-Krise auch kleine Arbeitsecken steuerlich zu berücksichtigen. So soll eine kleine Arbeitsnische von der Bundesregierung und dem Finanzministerium auch ihre Berücksichtigung finden. Dazu zählen für die VLH auch Strom-, Telefon- und Mietkosten. Auch die Nutzung eines Computers, Laptops oder sogar der Bürostuhl zählen dazu.
Trotzdem: Den Arbeitsmittelaufwand im Homeoffice notieren
Trotzdem empfiehlt sich dringend zu notieren, mit welchen Mehrkosten im Alltag man belastet wird. Dazu zählen alle Tätigkeiten, die man für ein reibungsloses Arbeiten benötigt. Auch eine Nachfrage beim Chef, wie mit den steigenden Kosten verfahren wird, kann nicht schaden.