23. August 2021 – Sebastian Tegtmeyer

Schleswig-Holstein

Ab sofort: Corona-Testpflicht für viele Innenräume im Norden

In Schleswig-Holstein dürfen von Montag (23.08.) an nur gegen Corona Geimpfte und von Covid-19 Genesene ohne frischen Negativ-Test Gaststätten und viele andere Innenräume betreten.

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Foto: Drazen Zigic, Shutterstock

Dies gibt die neue Verordnung der Landesregierung vor, die jetzt in Kraft tritt. Damit setzt das Land einen Beschluss von Bund und Ländern um, der ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen greift. Im Norden ist der Wert landesweit überschritten. Die Testpflicht gilt auch in den Kreisen mit Inzidenzen unter 35.

Sie betrifft auch Veranstaltungen und Feste, Friseur- und Kosmetiksalons, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen. Kinder unter sieben Jahren sind ebenso ausgenommen wie minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden. Am Freitag beschloss die Regierung noch ergänzend, dass die Testpflicht nicht bei medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen greift, zum Beispiel bei Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendiensten. In Hotels müssen Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Test vorlegen und während des Aufenthalts alle 72 Stunden einen weiteren.

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