08. Juni 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Nach der coronabedingt teils trostlosen Übergabe der Abiturzeugnisse im vergangenen Jahr soll es diesmal wieder festlich zugehen. Das wünscht sich Hamburgs Behörde und richtet ein Appell an die Schulen.
"Wir erwarten von den Schulen, dass sie - im Rahmen der derzeit geltenden Regeln - Abschlussfeiern durchführen", sagte ein Sprecher der Hamburger Schulbehörde der Deutschen Presse-Agentur. In diesem Jahr haben sich seit dem 23. April rund 9.900 junge Frauen und Männer unter erschwerten Corona-Bedingungen durch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen gekämpft - ihre Zeugnisse sollen sie bis zum 18. Juni erhalten. Wie sich die Abiturienten letztlich geschlagen haben, will die Behörde nach Auswertung der Noten voraussichtlich am 25. Juni veröffentlichen.
Offizielle Feiern geplant
Wegen der Corona-Pandemie fallen Abibälle erneut aus, so sollen die Abiturienten wenigstens bei offiziellen Feiern gewürdigt werden. In einem der dpa vorliegenden Brief der Behörde an die Schulleitungen heißt es: "Schulische Abschluss- und Einschulungsfeiern sind für das Schulleben außerordentlich wichtig und sollen auch in diesem Schuljahr in jedem Fall stattfinden. Wir bitten Sie, die entsprechenden Feiern zusammen mit den Kollegien zu ermöglichen."
Keine Obergrenze für Teilnehmer
Die Veranstaltungen können sowohl drinnen als auch draußen stattfinden. Teilnahmeberechtigt seien Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, schulisches Personal sowie Eltern und Angehörige. "Es gibt keine Obergrenze für die Zahl der Teilnehmenden." Allerdings sei die Gästezahl so zu bemessen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sei. Der gelte nicht für Familienangehörige und ihre Kinder sowie für die Schüler und Schülerinnen selbst etwa bei der Aufstellung für das Klassenfoto.
Masken- und Testpflicht
Für alle Teilnehmenden gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Vor Beginn der Abschlussfeier müssen dem Schreiben zufolge mit Ausnahme der Schüler und des schulischen Personals zudem alle Teilnehmer schriftlich erklären, dass sie über einen höchstens zwölf Stunden alten, negativen Corona-Schnelltest oder über einen höchstens 48 Stunden alten, negativen PCR-Test verfügen. Zur Kontaktnachverfolgung können die Schulen auf die Luca-App zurückgreifen.
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