07. Februar 2023 – Sebastian Tegtmeyer
Unterschriftensammlung soll angemeldet werden
Anti-Gender-Initiative startet in Hamburg
Die Hamburger Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" will ihre Unterschriftensammlung am Dienstagmittag offiziell anmelden.
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07.02.2023
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Die Initiative ist aus dem Verein Deutsche Sprache hervorgegangen, dessen Gründer Walter Krämer schon durch rechtspopulistische Äußerungen aufgefallen war. Er ist auch einer von denen, die zum Beispiel von Lügenpresse gesprochen haben.
Zu dem Anmeldetermin wird die Gründerin der Initiative, Sabine Mertens vom Verein Deutsche Sprache, gemeinsam mit zwei Mitstreitern im Rathaus erwartet. Landeswahlleiter Oliver Rudolf hatte die Vorlage in der vergangenen Woche für rechtlich unbedenklich und formal korrekt erklärt. Nach der Anmeldung will die Volksinitiative mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen.
Initiative möchte auf Gendersternchen und Doppelpunkt verzichten
Nach dem Willen der Initiatoren sollen Verwaltung, Bildungseinrichtungen und städtische Unternehmen verpflichtet werden, sich an die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung zu halten und auf Gendersternchen und Doppelpunkt zu verzichten. Die deutsche Sprache unterscheide eindeutig zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht und sei von je her inklusiv. Die Gendersprache sei dagegen diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen, heißt es in der Erklärung der Initative.
Anders sieht das Sprachwissenschaftlerin Inke Du Bois von der Uni Bremen. Sie spricht sich dafür aus, nicht nur alle mit zu meinen, sondern auch alle anzusprechen: "Man kann ja auch geschlechtsneutral formulieren. beispielsweise kann man Lehrpersonal oder Pflegefachkräfte sagen."
Das ist laut Du Bois wichtig, weil: "Sprache ist einfach immer auch Sprachhandeln. Und das schafft auch eine Wirklichkeit. Dadurch symbolisiert man eigentlich nur durch das sprechen, dass man alle mit meint."
Wenn innerhalb von sechs Monaten mindestens 10.000 Wahlberechtigte die Erklärung unterschreiben, muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen.
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(Quelle: mit Material der dpa)