04. Mai 2022 – Stefan Angele
Nur noch fünf Tage
Auch Schleswig-Holstein verkürzt Corona-Quarantäne
Foto: Liudmyla Guniavaia, Shutterstock
In Schleswig-Holstein müssen nachweislich Infizierte nur noch für fünf Tage in Corona-Isolation. Ein entsprechend geänderter Absonderungserlass, der von den Kreisen und kreisfreien Städten bereits ab Mittwoch (04.05.) umgesetzt werde, sei am Dienstag (03.05.) ergangen, teilte das Gesundheitsministerium in Kiel mit. Eine entsprechende Empfehlung hatte das Robert Koch-Institut am Montag (02.05.) ausgesprochen.
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Freitesten nicht mehr notwendig
Ein sogenanntes "Freitesten" nach Ende der Quarantäne sei nicht notwendig, werde aber empfohlen, hieß es. Auch müssen sich andere, nicht infizierte Mitglieder desselben Haushalts nicht mehr in Isolation begeben. Die Regeln würden in enger Abstimmung mit Hamburg umgesetzt.
Strengere Regeln für Medizin- und Pflegepersonal
Infizierte Beschäftigte in Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen unterbracht sind - wie etwa in Kliniken oder Pflegeheimen -, müssten vor der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit aber einen negativen Test vorlegen und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Die neuen Regeln gelten den Angaben zufolge auch für Menschen, die sich schon vor Inkrafttreten am Mittwoch in Isolation befanden.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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