09. August 2022 – Stefan Angele

Erstklässler auf dem Schulweg

Autofahrer aufgepasst: Tipps der Polizei zum Schulstart

Verkehrssicherheit vor Schulen mit Warnhinweis
Foto: Luciavonu/Shutterstock

Die Sommerferien neigen sich langsam aber sicher im Norden dem Ende und das neue Schuljahr steht bevor. Gerade Erstklässler erwartet dann ein neuer Lebensabschnitt, bei dem sie viele neue Reize verarbeiten müssen. Hierzu zählt auch die Herausforderung des Schulwegs. Die norddeutsche Polizei bittet vor diesem Hintergrund alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in Bezug auf die Jüngsten, die zu Fuß und auf dem Fahrrad unterwegs sind. Viele Kinder sind ab den kommenden Woche wieder regelmäßig auf dem Weg und brauchen besondere Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, damit der Schulweg sicher ist. Die Polizei wendet sich daher an die Eltern und die Verkehrsteilnehmer. Kinder brauchen im Straßenverkehr besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit.

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Tipps für Autofahrer für einen sicheren Umgang mit Schulkindern

  1. Besondere Rücksicht: Autofahrer sind verpflichtet, sich gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
  2. Bushaltestellen und Schulen sind besondere Gefahrenbereiche: Also runter vom Gas und bremsbereit sein.
  3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringere Körpergröße eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.

Tipps für Eltern: Sicherer Schulweg für Kinder

  • Trainiert den Schulweg mit euren Kindern, gerade mit Erstklässlern, einige Wochen, bevor sie diesen selbstständig gehen sollen. Achtet auf das richtige Verhalten und seid selbst ein Vorbild.
  • Vermeidet morgens Zeitdruck und Hektik: Das kann sich auf das Verhalten im Straßenverkehr negativ auswirken.
  • Achtet auf gut sichtbare Kleidung eurer Kinder im Straßenverkehr. Zudem empfehlen sich Schulranzen nach DIN-Norm, nach der mindestens 10 % der Rück- und Seitenflächen des Ranzens mit Reflektorflächen ausgestattet sein müssen. Auch Anstecklichter können in der dunklen Jahreszeit die Sichtbarkeit verbessern.
  • Verabredet euch mit anderen Eltern und lasst die Kinder in Kleingruppen gemeinsam zur Schule gehen.
  • Denkt Sie bitte auch immer an euer eigenes Vorbildverhalten Dieses prägt Kinder wesentlich intensiver, als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht an Schulen und Kindergärten. Auch das Verhalten als Autofahrer prägt das spätere Fahrverhalten des Nachwuchses.
  • Zur Schule radeln sollten die Kinder erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse.
  • Bringt ihr eure Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule, achtet auf die richtigen und für das Kind zugelassenen Rückhaltesysteme. Haltet und parkt nur dort, wo es erlaubt ist und ihr andere nicht behindert oder gefährdet.
  • Sogenannte "Eltern-Taxis" werden kontrovers diskutiert - die Polizei empfiehlt Schulanfänger auch im Straßenverkehr nach und nach selbständig werden zu lassen. Hierzu bietet es sich an, den Nachwuchs nicht die komplette Strecke mit dem Auto zu fahren, sondern einige hundert Meter entfernt aussteigen zu lassen, damit sie den restlichen Weg eigenständig zurücklegen können, um so erste Erfahrungen zu sammeln. Dieses Vorgehen vermeidet zudem möglicherweise an den Schulen auftretende gerade für die Kleinen unübersichtliche Parksituationen.

Mit dem Fahrrad unterwegs: Das sind die Tipps der Polizei

Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf. Vorgeschrieben sind:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte - eine Lampe (vorne)
  • ein weißer Reflektor (vorne)
  • ein rotes Rücklicht
  • ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben).
  • vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!)
  • rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
  • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.

Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.

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