29. Juli 2025 – Chiara-Lee Haartje
Zwei Jugendliche haben sich in Hamburg im Gleisbereich der S-Bahn-Strecke aufgehalten und Züge beobachtet. Die Bundespolizei mahnt zur Vorsicht und warnt vor den tödlichen Gefahren im Gleisbereich.
Zwei Jugendliche im Gleisbereich beobachtet – Lebensgefahr
Am 28. Juli 2025, gegen 13:23 Uhr, wurden zwei Jugendliche (15 und 17 Jahre alt) dabei beobachtet, wie sie sich im Gleisbereich der S-Bahn-Strecke zwischen Langenfelde und Diebsteich aufhielten. Sie hatten sich auf Höhe der Straße „Am Ziegelteich“ positioniert und beobachteten Züge. Diese gefährliche Aktion wurde von einem Triebfahrzeugführer bemerkt, der umgehend die Bundespolizei alarmierte.
Gleisbereich ist lebensgefährlich: Gefahr durch Stromschienen
Die S-Bahn-Strecke in Hamburg führt 1200 Volt Gleichstrom über die Stromschienen. Eine Berührung dieser kann zu sofort tödlichen Verletzungen führen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der S-Bahn-Verkehr im Regelbetrieb, was bedeutet, dass jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können. Dies macht das Verhalten der Jugendlichen besonders riskant und potenziell tödlich.
S-Bahnverkehr gestoppt: Sicherheitsmaßnahmen ergriffen
Nach dem Vorfall wurde der S-Bahnverkehr für den betroffenen Abschnitt vorübergehend gesperrt. Zudem veranlasste die Bundespolizei eine Stromabschaltung für die betroffenen Stromschienen, um eine weitere Gefahr für die Jugendlichen und den Zugbetrieb zu verhindern. Auswirkungen auf den Fahrplan, wie Verspätungen, wurden von der Bundespolizei nicht konkretisiert.
Fluchtversuch und Festnahme der Jugendlichen
Trotz eines kurzen Fluchtversuchs konnten die beiden Jugendlichen von mehreren Streifen der Bundespolizei im Gleisbereich angetroffen werden. Nach der Festnahme wurden sie zum Bundespolizeirevier Altona gebracht, wo sie ihre Handlung bestätigten: Sie hatten die Züge im Gleisbereich beobachtet. Daraufhin wurden sie ihren gesetzlichen Vertretern übergeben.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Gegen die beiden Jugendlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen „unerlaubtem Aufenthalt im Gleisbereich“ eingeleitet. Diese Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben, da der Aufenthalt im Gleisbereich eine erhebliche Gefahr darstellt.
Bundespolizei warnt vor den Gefahren im Gleisbereich
Die Hamburger Bundespolizei nutzt den Vorfall, um eindringlich vor den Gefahren im Gleisbereich zu warnen: „Der Aufenthalt in den Gleisen ist lebensgefährlich und verboten. Triebfahrzeugführer können nicht ausweichen, und die Bremswege von Zügen sind oft zu lang, um eine Kollision zu verhindern“, erklärt die Polizei. Neben der Gefahr für die betroffenen Personen stellen solche Handlungen auch eine Bedrohung für Reisende und Helfer dar.
Die Polizei appelliert insbesondere an Eltern, ihre Kinder und Jugendlichen über die Gefahren auf Bahnanlagen aufzuklären und den Aufenthalt im Gleisbereich strikt zu untersagen.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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