Wenn Corona-Pandemie und Weihnachten zusammentreffen bedeutet das: Stress für die Zusteller und Paketchaos! Dürfen Pakete dann eigentlich einfach vor die Tür gestellt werden? Dürfen Pakete an den Nachbarn abgegeben werden?
Kurz vor Weihnachten haben die Paketzusteller natürlich wieder viel zu tun. Denn die bestellten Weihnachtsgeschenke für die liebsten sollen natürlich auch möglichst rechtzeitig ankommen. In diesem Jahr trifft die Vorweihnachtszeit jedoch auf den Lockdown. Viele hatten somit keine Zeit ihre Weihnachtsgeschenke in den Geschäften zu kaufen. Das Paket-Chaos ist damit vorprogrammiert. Aber, was dürfen nun eigentlich die Zusteller? Dürfen Pakete einfach so vor den Türen abgestellt werden?
Ordnungsgemäße Zustellung
Pakete müssen ordnungsgemäß zugestellt werden. Das heißt, sollte es nicht anders vermerkt sein oder keine Abstellerlaubnis eingeholt worden sein, müssen die Pakete persönlich übergeben werden. Ist der Empfänger nicht da, muss eine Karte in den Briefkasten des Empfängers geworfen werden und das Paket wird wieder mitgenommen. Das Paket einfach so in den Hausflur oder vor die Tür zu stellen, ist damit nicht gestattet.
Abstellgenehmigung und Pakete
Erteilt der Empfänger eine Abstellgenehmigung und ist selbst nicht zu Hause, darf der Zusteller das Paket einfach abstellen. Die Verbraucherzentrale gibt an, dass der Empfänger demnach selbst das Risiko trägt. Das gilt auch, wenn das Paket beschädigt ist oder es geklaut wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen beachten
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Unternehmen ist angeführt, dass ein Paket beim Nachbar abgegeben werden kann. Dazu zählt auch die Abgabe im einen Paketshop, sollte der Empfänger nicht anzutreffen sein.