15. August 2025 – Mira Oetinger

Anhörung Christina Block

Block Prozess wird mit Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt

Ende 2023 eskalierte ein Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann. Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder will sie nun Rede und Antwort stehen.

Christina Block, Prozess
Christina Block mit ihren Verteidigern Otmar Kury (r) und Ingo Bott beim Prozessbeginn wegen mutmaßlicher Kindesentführung I Foto: Picture Alliance

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15.08.2025
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Der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (52) soll diesen Freitag (9.30 Uhr) mit der Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt werden. Block hatte am 25. Juli, dem dritten Verhandlungstag, die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, soll laut Staatsanwaltschaft die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben haben. In einer mehrstündigen Erklärung vor Gericht hatte sie das bestritten. Sie habe von der Aktion auch nicht gewusst.

Der Prozess mit insgesamt sieben Angeklagten, die alle die Vorwürfe bestreiten, hatte am 11. Juli begonnen. Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66), ist wegen Beihilfe angeklagt.

Erstmals wird sich Block nun vor Gericht nicht mehr von ihrem bisherigen Anwalt Otmar Kury verteidigen lassen. Anfang August hatte sie sich von dem renommierten Hamburger Strafverteidiger getrennt. Als neuen Pflichtverteidiger bestätigte das Gericht Ingo Bott. Block hatte den Düsseldorfer Anwalt kurz vor Prozessbeginn als zweiten Verteidiger engagiert.

Kinder waren nur wenige Tage in Deutschland

Laut Anklage soll Block zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Den Angaben zufolge waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater in Dänemark entrissen und nach Deutschland gebracht worden.

In Deutschland blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage bei der Mutter. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.

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(Quelle: dpa)

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