Friseure, Schulen und Co.
Die Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit Angela Merkel über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten: Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert! Was auf dem Gipfel noch beschlossen wurde, erfahrt ihr hier.
Die Corona-Fallzahlen gehen deutlich zurück - das bedeutet vor allem, dass die Kontaktreduzierungen funktionieren. Allerdings ist die Bundesregierung auch in Alarmbereitschaft, denn: Die ansteckenderen Varianten des Coronavirus breiten sich aus. Dementsprechend fallen auch die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz des 10. Februars aus.
Die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angesetzt wurden, werden bis zum 7. März verlängert - so lautet das Ergebnis der Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs. Damit sind die bisherigen Regelungen auch fort an gültig.
Bisherige Regelungen gelten auch weiterhin
Im Privaten sind Treffen mit dem eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Für das Einkaufen und den öffentlichen Nahverkehr gilt die Pflicht zum Tragen von Masken mit dem Standard KN95, FFP2 oder OP-Masken. Das Homeoffice muss auch weiterhin von Arbeitgebern ermöglicht werden - in sofern es möglich ist.
Schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas
Auf Schulen und Kitas wurde in dieser Sitzung ein besonderes Augenmerk gelegt. Das bedeutet, die Öffnungen in diesen Bereichen haben Priorität. Die Öffnung soll dabei schrittweise erfolgen, der Weg zur Rückkehr zum Präsenzunterricht unterliegt jedoch den einzelnen Bundesländern. Schnelltests sollen dafür sorgen, dass die Betreuung in Kitas ermöglicht werde.
Friseure öffnen ab 1. März ihre Salons
Unter strengen Auflagen dürfen Friseure ab dem 1. März wieder ihre Salons öffnen. Dafür müssen sie die strengen Auflagen zur Hygiene, das Tragen der medizinischen Masken und den Ablauf mit Reservierungen gewährleisten.
Bei stabiler Inzidenz folgen weitere Öffnungen
Besteht eine stabile Inzidenz von 35 Neuinfektionen, können die Länder nächste Öffnungsschritte erfolgen lassen. Das betrifft die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden auf 20 qm. Auch die Museen und geschlossenen Dienstleistungsbetriebe folgen. Kommt es zu einer Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwerts, wird es weiterhin umfangreiche lokale Maßnahmen geben.
Kanzlerin Angela Merkel und die Chefs der Länder wollen am 3. März erneut dazu beraten.
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