Die Impfpriorisierung wurde zum 07.06. aufgehoben. Nun kann sich jeder einen Impftermin besorgen. Doch was passiert, wenn der Impftermin in die Arbeitszeit fällt? Ist mein Arbeitgeber dann verpflichtet, mir Urlaub zu geben?
Mit Aufhebung der Impfpriorisierung können sich alle Bürger Deutschlands einen Impftermin organisieren. Aufgrund der hohen Nachfrage fallen diese Termine jedoch mitten in die Arbeitszeit. Muss der Arbeitgeber einem dann Urlaub geben? Was gilt im Zweifelsfall?
Achtung: Krankmeldungen führen zur Abmahnung oder Kündigung
Da eine Einladung zum Impftermin meist nicht kurzfristig erfolgt, sondern bereits einige Wochen im Voraus, kann man meistens damit rechnen, wann die Impfung stattfindet. Damit können sich Erwerbstätige rechtzeitig freinehmen oder einen Urlaubsantrag einreichen. In Verbindung mit möglichen Impfreaktionen scheint es sinnig, sich einen kompletten Tag freizunehmen und auch möglicherweise eine Krankmeldung anzukündigen. Wer sich jedoch nur für einen Corona-Impftermin krankmeldet, kann sogar abgemahnt oder gekündigt werden.
Keine Verpflichtung dem Angestellten freizugeben
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, ihren Angestellten für einen bestimmten Zeitraum oder de ganzen Tag für die Corona-Impfung freizugeben. Aus diesem Grund sollte man den Chef zunächst informieren, dass der Impftermin während der Arbeitszeit stattfindet. Dann handhabt jedes Unternehmen anders. Dabei könnten zunächst Fehlstunden geltend gemacht werden oder ein Sonderurlaub beantragt werden.
Krankmeldung erst nach dem Impftermin
Hat man am Tag nach der Impfung mit Krankheitssymptomen zu kämpfen, sollte man sich krankmelden. Ob ein ärztliches Attest notwendig ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.
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